Fahrradfahrer überholt Pferd: 2 m Abstand bitte!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.06.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht5|2933 Aufrufe

Noch ein kurzer Hinweis auf Beck-Aktuell. Da geht es um einen Fall, den das LG Frankenthal zu entscheiden hatte: Wie ist es mit der Haftungsqute bei einem Unfall eines Pferdes mit einem (in nur 1 Meter Abstand) überholenden Fahrrad? "Halb/Halb" meint das LG (LG Frankenthal, Urteil vom 05.05.2020 - 4 O 10/19). Hier gibt`s den Link zu der Meldung.  

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5 Kommentare

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Gilt der Abstand 2m auch, wenn das Pferd den Fahrradfahrer überholt?

Aber sich einem Pferd auf einem Liegefahrrad von hinten im Abstand von nur 40cm anzunähern, das war schon lebensgefährlich dumm.

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Manche Fahrradfahrer glauben, Fahrrad zu fahren sei die einige legitime Art der Fortbewegung, und sie glauben, deswegen müßten sich alle anderen Verkehrsteilnehmer den Fahrradfahrern unterordnen und dürften auf nichts anderes achten als ganz besonders große und ganz besonders umsichtige und ganz besonders zuvorkommende Rücksicht auf Fahrradfahrer zu nehmen.

Viele ideologisch geprägte Fahrradfahrer wähnen sich in einer Art Klassenkampf von legitimen und heiligen Fahrradfahrern gegen einen vermeintlichen illegitimen und bösen Rest der Welt. Sie rasen mit hoher Geschwindigkeit ohne zu klingeln und fast ohne von hinten an andere Verkehrsteilnehmer heran und vorbei, und erwarten, daß die anderen Verkehrsteilnehmer Augen im Hinterkopf haben, betrachten es jedoch als Verbrechen und als Provokation und als kämpferische Herausforderung, wenn ein Fußgänger einen Fahrradweg überquert, oder wenn ein Auto unter Abhabe von Warnzeichen (Hupe) langsam mit einem Meter Abstand an ihnen vorbeifährt.

Viele Fahrradfahrer nehmen keine Rücksicht auf Fußgänger, Autofahrer, Reiter, Motorradfahrer, u. s. w., u. s. f..

Besonders Fahrer von Liegefahrrädern fallen in Großstädten oft negativ auf.

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Wie soll das denn gehen? Beim Überholen zwei Meter Abstand zum Pferd halten? Wenn das Pferd verbotswidrig den Radweg benutzt? Hat man denn in Frankenthal Radwege mit einer Breite von 1 Meter (für das Pferd) + 2 Meter (Abstand) + 50 cm (für den Radfahrer), mithin mindestens 3,50 m? Das Pferd hat auf dem Radweg nichts zu suchen. Der Reiter musste damit rechnen, dass der Radweg von Radfahrern benutzt wird und es dann sehr sehr eng wird. 

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§ 1 I StVO sollte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sofern überholt werden soll, ist nach § 5 IV 2 StVO immer ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich, sollte vom Überholvorgang abgesehen werden. Womit nun wer mit was zu rechnen hatte ist ohne Belang, ich empfehle dazu § 28 II StVO als Lektüre. 

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Die Nichteinhaltung des Abstands ist jedenfalls nicht der Grund, weshalb das Pferd durchdrehte, sondern der Grund, dass die reaktion des Pferdes für den Radfahrer spürbar wurde. Ich habe schon häufiger Pferde einfach dadurch schwer irritiert, weil ich abgebremst habe und das moderne LED-Licht dann tw. extrem flackert. Wenn dann noch die Bremse quitscht, ist das, als ob im Kampfjet der Nachbrenner gestartet wird.

Und Liegeradfahrer sollten beherzigen, dass sie, wenn sie treten insbesondere, wenn sie von hinten kommen, als Wölfe wahrgenommen werden und extremes Flucht und Abwehrverhalten auslösen können. Das ist dann die Steigerung von Flackern und Bremsen und wirkt mit Flackern und Bremsen zusammen wirklich sehr beeindruckend. Das habe ich selbst schon ein paar Mal erlebt. Dann verschwanden Pferd und Reiterin im Feld und tauchten sehr kurze Zeit später einige Hundert Meter weiter wieder auf. So etwas verlangt insbesondere in erntereifen Maisfeldern sehr viel reiterisches Können. Keine Reiterin, der das einmal passiert ist, wird danach noch einmal einen Radweg benutzen, dann doch lieber eine Startbahn im Flughafen Frankfurt. Wenn es dem Reiter aber sogar gelingt, das Pferd an Ort und Stelle zu halten, ist es für den Liegeradfahrer sicher gesünder, einen Abstand von mehreren Metern einzuhalten. 40 cm ist da schon lebensmüde.

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