WEG-Reform: vorerst ausgebremst!

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 25.06.2020
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-RechtRechtspolitik1|2448 Aufrufe

Nach den Planungen der Bundesregierung sollte die WEG-Reform 2020 letzte Woche bereits seine 2. und 3. Lesung im Bundestag erlebt haben. So kam es nicht. CDU/CSU und SPD haben noch Gesprächsbedarf entdeckt. Wo? Nach einem Artikel des Tagesspiegels und den PM von SPD und CDU/CSU geht es wohl um folgende Paragrafen:

  • § 9b WEMoG: keine Darlehens- und Grundstücksgeschäfte (CDU/CSU und SPD)
  • § 19 Abs. 3 Satz 2 WEMoG: Streichung (SPD)
  • § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEMoG: Streichung (SPD)
  • § 25 Abs. WEMoG: ggf. vereinzelt Quorum für bestimmte Beschlüsse
  • § 27 Abs. 1 WEMoG: nur Geschäfte von untergeordneter Bedeutung (SPD und CDU/CDU)
  • Sachkundenachweis (GewO): CDU/CSU (Wirtschaftspolitiker) ist unsicher (einige Verbände haben insoweit Abgeordnete angeschrieben)
  • höhere Versicherung Verwalter (eine Regelung in der MaBV): CDU/CSU ist unsicher (SPD will 1 Mio. EUR pro Fall)

​Das BMJV wird jetzt Vorschläge liefern müssen. Es bleibt also spannend! Ggf. geht es ja auch noch um § 23 Abs. 1 Satz 2 WEMoG (virtuelle Versammlung) und § 23 Abs. 3 WEG (Quorum für schriftliche Beschlüsse). Ferner kann § 21 WEMoG kaum so bleiben.

 

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Es ist erschreckend zu sehen, dass es ein, zwei kleinen Verbänden (die keineswegs die Interessen von Wohnungseigentümern im allgemeinen vertreten, sondern vor allem die Interessen von denen, die sich - zu Recht oder zu Unrecht - von ihren Miteigentümern oder Verwaltern ungerecht behandelt fühlen) mit teilweise nur noch populistisch zu nennenden Methoden in der Tat gelungen ist, die WEG-Reform auszubremsen. Die forcierte Stärkung der Rechte der "kleinen Eigentümer" geht einher mit der Schwächung der Mehrheit; aber die Mehrheit besteht auch aus Eigentümern, die Rechte haben, und diese Eigentümer haben ein berechtigtes Interesse an einer effektiven Verwaltung. Nur noch ein schlechter Witz ist die "Blitz-Umfrage" des Bayrischen Rundfunks für die "Report München"-Sendung vom vergangenen Dienstag (die im oben zitierten Link des Tagesspiegels erwähnt wird). Wenn man eine Umfrage unter den Mitgliedern eines Verbands macht, der als Sammelbecken für unzufriedene Wohnungseigetümer fungiert, ist es nicht überraschend, dass diese Umfrage das Ergebnis hat, dass ganz überwiegend Unzufriedenheit mit Verwaltern besteht. Man kann kaum glauben, dass es möglich ist, mit solchen Methoden einen durchdachten Gesetzesentwurf zu torpedieren; aber es scheint wahr zu sein. Mit der gleichen Methode hat "Report München" auch schon 2014 den Berufsstand der Physiotherapeuten diskreditiert und auf ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben Einfluss genommen („Grauzone Physiotherapie – Das Geschäft mit den Schmerzen“ in „report“ vom 2. Dezember 2014, ARD).

 

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