Mindestlohn soll in vier Stufen steigen

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 30.06.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|3307 Aufrufe

Die Mindestlohnkommission hat ihren Vorschlag zur Anhebung der Mindestlöhne für die beiden kommenden Jahre unterbreitet. Einstimmig schlägt sie der Bundesregierung vor, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro je Stunde

  • zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro/Stunde,
  • zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro/Stunde,
  • zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro/Stunde und
  • zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro/Stunde

anzuheben. Damit hat die Kommission erneut eine überraschende Entscheidung getroffen. Bereits beim letzten Mal hatte sie nicht eine einmalige Erhöhung für zwei Jahre, sondern zwei Erhöhungen jeweils zum Jahresbeginn 2019 und 2020 vorgeschlagen. Diesmal geht sie sogar noch kleinteiliger vor und regt Erhöhungen in vier Schritten alle sechs Monate an.

Angesichts des einstimmigen Abstimmungsergebnisses darf damit gerechnet werden, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission alsbald durch Rechtsverordnung (§ 11 MiLoG) in geltendes Recht umsetzt.

Der Kommission gehören an

  • Jan Zilius (Rechtsanwalt) als Vorsitzender
  • Brigitte Faust (Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss), Steffen Kampeter (BDA) und Karl-Sebastian Schulte (Zentral- und Unternehmerverband des Deutschen Handwerks) für die Arbeitgeberverbände
  • Robert Feiger (IG BAU), Stefan Körzell (DGB) und Andrea Kocsis (ver.di) für die Gewerkschaften
  • sowie als beratende Mitglieder aus der Wissenschaft Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Br.) und Dr. Claudia Weinkopf (Universität Duisburg-Essen).
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