Aus Vorarbeiten zur nächsten Auflage von "Fahrverbot in Bußgeldsachen": Video von Ampelphasen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.07.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1333 Aufrufe

Eigentlich denke ich immer, ich werte das Verkehrsstrafrecht und VerkehrsOWi-Recht ganz gut aus. Aber wenn ich für das "Fahrverbot in Bußgeldsachen" recherchiere, komme ich oft an Entscheidungen vorbei, die ich schlichtweg nicht gesehen habe, obgleich sie in der Praxis sehr wichtig werden könnten. So etwa dort, wo im Rahmen einer aufzuklärenden OWi in der Hauptverhandlung wegen eines Rotlichtverstoßes zur Widerlegung der Richtigkeit des Phasenplans ein Video mitgebracht wird. Dazu habe ich eine ältere Entscheidung des KG gefunden:

Ein Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass der in Augenschein genommene Ampelschaltplan nicht die Schaltung zum Unfallzeitpunkt wiedergibt, darf nicht mit formelhafter Begründung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG abgelehnt werden, wenn der Betroffene zugleich darlegt, dass sich aus einem präsenten Videomitschnitt eine Ampelschaltung ergibt, die mit dem Ampelschaltplan nicht in Einklang steht.

KG, Beschl. v. 25.01.2017 – 3 Ws (B) 25/17

 

 

 

Fazit: Bei Zweifeln an der Schaltung ist eine gute Dokumentation des behaupteten Fehlers wichtig!

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