Spanien: Entlassungen von Ryanair unwirksam

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 14.07.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2004 Aufrufe

Aus Spanien, "vor Corona" der Deutschen liebstes Urlaubsziel, ist über ein interessantes Urteil zur Beteiligung der Arbeitnehmervertreter zu berichten. Die irische Fluggesellschaft Ryanair hatte im Spätsommer 2019 drei Stützpunkte auf den Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa) geschlossen sowie denjenige im katalanischen Girona verkleinert. Dagegen hatten die Gewerkschaften geklagt und nun vor dem höchsten spanischen Gericht für kollektives Arbeitsrecht (Audiencia Nacional de Espana) Erfolg: Nach siebenstündiger Verhandlung am 10.3.2020 und pandemiebedingt langer Beratungsphase hat das Gericht am 24.4.2020 sein Urteil (hier in englischer Übersetzung) verkündet: Die Entlassung der 224 Angestellten von Ryanair sei unwirksam. Die Fluggesellschaft sei verpflichtet, die Arbeitnehmer zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen und für die Zwischenzeit die Arbeitsentgelte nachzuzahlen.

Das Gericht zeigte sich im Ergebnis überzeugt, dass Ryanair die gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsphase nicht habe durchführen wollen. Die unternehmerische Entscheidung betreffend die Schließung bzw. Verkleinerung der Basen sei unwiderruflich und ohne jede Absicht getroffen worden, über einen Sozialplan (Expediente de Regulación de Empleo - ERE) zu verhandeln. Gegenüber den Gewerkschaften habe es einen "völligen Mangel an Rücksichtnahme" gegeben.

Diesen Bericht und viele andere interessante Hinweise zur Mitbestimmung in Europa und dem außereuropäischen Ausland verdanke ich ebr-news.de.

 

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