WEG-Reform: wie geht es weiter?

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 23.07.2020
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-RechtRechtspolitik|3216 Aufrufe

Der Obmann der SPD im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Johannes Fechner, hat der Badischen Zeitung ein Interview zur Frage gegeben, wie es mit der WEG-Reform weitergeht. Die zentralen Inhalte lauten wie folgt:

  • CDU/CSU und SPD werden noch im Juli und August mit dem BMJV über Änderungen sprechen.
  • Die Reform soll spätestens zum 1.1.2021 kommen.
  • §§ 20, 21 und 27 WEG-E sollen überarbeitet werden.
    • "Luxusmodernisierungen" sollen nicht von allen Wohnungseigentümern bezahlt werden müssen (Anm. Da ist nichts zu ändern, denn § 21 WEG-E sieht das nicht vor).
    • Modernisierungen sollen nicht blockiert werden können (Anm. § 20 WEG-E kennt den Tatbestand der Modernisierung nicht).
      Die Rechte des Hausverwalters sollen eingeschränkt werden (Anm. Das WEG kennt keinen Hausverwalter. Seine Rechte können nach § 27 Abs. 2 WEG-E bereits jetzt problemlos vollständig eingeschränkt werden).
    • Es soll ein Sachkundenachweis eingeführt werden. 

Nach Aussage von Fechner will die CDU den Sachkundenachweis nicht. Außerdem soll die CDU nach Aussage Fechners an den Rechten des Verwalters nichts grundlegend ändern wollen. 

Fazit: Insgesamt wenig Neues, bis auf den Zeitplan. Die im Interview aufgestellte Behauptung, der Referentenentwurf beruhe auf dem Arbeitsbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist richtig, aber auch falsch. Denn der Referentenentwurf geht weit über den Bericht hinaus.

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