Durchbruch bei der WEG-Reform!

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 07.09.2020
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht|2393 Aufrufe

Die GROKO lässt weißen Rauch aufsteigen! Sowohl die SPD-Fraktion (https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/weg-reform-geeinigt...) als auch CDU/CSU-Fraktion (https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/wohnungseigentumsgesetz-...) haben heute ihre Einigung für das neue WEG verkündet. Nach der SPD soll es noch im November 2020 in Kraft treten.

Nach der PM der SPD wurden gegenüber dem Entwurf der BReg die Verwalter-Befugnisse präzisiert (wohl in § 27 WEG): Ohne gesonderten Beschluss sei er "lediglich berechtigt, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der WEG führen". Sollten Eigentümer Schäden durch einen Fehler des Verwalters erleiden, hätten sie weiterhin einen eigenen Schadensersatzanspruch. Der Verwaltungsbeirat werde als Kontrollorgan ausgestaltet. Er könne die Rechte der Wohnungseigentümer notfalls gerichtlich gegenüber dem Verwalter durchsetzen. Ferner habe man die Einführung eines Sachkundenachweis für Verwalter durchgesetzt.

Die Unions-PM teilt mit, durchgesetzt zu haben, dass über teure und bedeutsame Angelegenheiten immer die Eigentümer selbst entscheiden und nicht der Verwalter. Ferner heißt es, künftig unterlägen bauliche Veränderungen einem Quorum von zwei Dritteln. Ferner sei die Innenvollmacht des Verwalters auf ein angemessenes Maß begrenzt worden.

Es bleibt abzuwarten, wie diese Dinge im Einzelnen ihren Niederschlag im WEMoG finden. Die PM deuten hin auf Änderungen bei: §§ 9b, 20, 21, 27 und 29 WEG-E. Vor § 29 WEG-E darf man Angst haben. Der Sachkundenachweis ist im Übrigen Teil der Gewerbeordnung, die in der MaBV ausgestaltet wird.

 

 

 

 

 

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