Schauen Sie doch mal bei Beck-Aktuell rein: OLG Hamm-Besprechung

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.10.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1226 Aufrufe

Nur ein kurzer Hinwies auf eine Urteilsanalyse von Jessica Friedrich: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen nach 17 Monaten. Kurzzusammenfassung: Die Auf­recht­erhal­tung der Be­schlag­nah­me eines Fahr­zeugs ist nach einem Be­schluss des OLG Hamm vom 18.08.2020 nach 17 Mo­na­ten der amt­li­chen Ver­wah­rung weder unter dem Ge­sichts­punkt der Eig­nung des Fahr­zeugs als Be­weis­mit­tel noch zur Si­che­rung der Voll­stre­ckung der Ein­zie­hung ver­hält­nis­mä­ßig.

Schauen Sie doch mal rein.

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