Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vom Bundeskabinett heute beschlossen - Quellen-Telekommunikationsüberwachung

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 21.10.2020

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen.

Der Gesetzentwurf regelt die Möglichkeiten für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Diese ist insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt. Die Quellen- TKÜ setzt im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden bzw. wenn sie wieder entschlüsselt sind.

Unter anderem heißt in den Entwurf:

§ 11 Artikel 10-Gesetzes

(1a) Die Überwachung und Aufzeichnung der laufenden Telekommunikation, die nach dem Zeitpunkt der Anordnung übertragen worden ist, darf auch in der Art und Weise erfolgen, dass in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Anordnung gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten - 10 - überwacht und aufgezeichnet werden können.“

㤠15a Eilanordnung

(1) Das zuständige Bundesministerium kann bei Gefahr im Verzug in der Anordnung bestimmen, dass die Beschränkungsmaßnahme abweichend von § 15 Absatz 6 Satz 2 auch bereits vor der Zustimmung der G 10-Kommission vollzogen werden darf (Eilanordnung).”

Der Gesetzesentwurf sieht weitere Anpassungen im Recht der Nachrichtendienste zur Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen.

Was halten Sie von dieser neuen Gesetzesmaßnahme, gerade auch im Lichte der neuen EuGH-Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung (im Blog hier)?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

5 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Interessant in §3a (b) (2) "Bei Gefahr im Verzug können Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 3 unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, gesichtet werden."  

Die liegt natürlich immer vor und ein "Bediensteter" ist weisungsbefugt. Das heisst, man die Damen und Herren überwachen sich selbst.

0

Die juristisch vorgebildete Miss Moneypenny überwacht James Bond. Toll.

Auch nett im Gesetzestext oben: Die "Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden." Es leben die unbestimmten Rechtsbegriffe. Die Kamerafunktion eines Smartphones kann also von den Schlapphüten genutzt werden. Soso.

0

Der DAV beschreibt es mE genau: "Das missachtet Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum Abfangen laufender Kommuni­kation. und (...) überschreitet mit diesem Gesetz­entwurf eine Linie, die in einem liberalen Rechtsstaat eine rote Linie sein sollte."

Vielen Dank. Der BfDI hat heute in einer Pressemitteilung seine Kritik an den Gesetzesplänen der Bundesregierung geäußert, in denen den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern ermöglicht werden soll.

Nach Auffassung des BfDI stelle dies einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar, auf die bereits die aktuelle Gesetzeslage nicht ausgelegt sei. So verweist der BfDI auf nötige Reformen der Nachrichtengesetze, die durch die Rechtsprechung ausgemacht wurden. Der Fokus müsse darauf liegen, die Gesetze dahingehend anzupassen, bevor neue Überwachungsmöglichkeiten eingeführt werden.

Der BfDI fordert daher ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.

An dem aktuellen Gesetzesentwurf kritisiert der BfDI insbesondere unzureichende Definitionen, die den Anwendungsbereich erheblich erweitern könnten. Speziell wird hier die Gefahr genannt, dass das Gesetz anstelle einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu einer Onlinedurchsuchung führen könnte. Weiterhin sieht der BfDI Bedenken des verfassungsrechtlichen Trennungsgebots zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.

Eine ausführliche Stellungnahme des BfDI zum Gesetzesentwurf ist derzeit in Bearbeitung.

Die Pressemitteilung findet man auf der Seite des BfDI unter folgendem Link.

 

Früher konnte man davon ausgehen, daß der bundesdeutsche Verfassungsschutz schon "die Richtigen" überwachen wird, also z. B.: Rote-Armee-Fraktion, Revolutionäre Zellen, Gruppe Ralf Forster, NSU, Al-Kaida, Aum-Sekte, überhaupt Terroristen, Islamisten, Davidianer, Jim-Jones-Peoples-Temple, Sonnentempler, Heavens-Gate, Rastafaris, Nazis, Wehrsportgruppe Hoffmann, Ku-Klux-Klan, gewaltbereite oder gegen das Grundgesetz kämpferische Rechtsextremisten oder Linksextremisten, gewalttätige Autonome, gewalttätige Polizistenhasser, organisierte Kriminalität, ausländische Geheimdienste die Sabotage oder Spionage betreiben, und so weiter.

Nun soll es aber wohl auch gegen Leute gehen, von denen gesagt wird, sie würden den Staat oder dessen Repräsäntanten (also die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, Bundesminister, Bundestagsabgeordnete, Bundestagsdelegierte) "delegitimiieren".

Siehe dazu etwa: https://www.heise.de/tp/features/Verfassungsschutz-entdeckt-voellig-neue-Extremistenart-6031105.html

Gegen Leute vorzugehen, die z.B. Angela Merkel (die ja vielleicht eine FDJ-Vergangeheit hat, den Verdacht wird man wohl vertreten können, das steht ja sogar bei Wikipedia) oder Olaf Scholz (der vielleicht wohl Wirecard unterstützt hat, den Verdacht wird man wohl vertreten können, das steht auch bei Wikipedia) zu delegitimieren versuchen, das würde nun jedoch wohl ziemlich weit gehen.

Wenn man aber solche eine Erweiterung der zu beobachtenden Leute partout will, dann sollte man aber vielleicht nicht gleichzeitig auch noch die Befugnisse in Hinsicht technischer Überwachung erweitern.

Wenn das so weitergeht, ufert das Ganze womöglich immer mehr aus, also sowohl was die Überwachungsmaßnamen angeht, wie auch was die Leute angeht die überwacht werden sollen.

Das Wort Überwachung hört sich außerdem für manche Ohren harmlos an, aber faktisch ähnelt es doch Spionage oder Stalking, und gefährdet zumindest die Privatsphäre der Betroffenen.

Diejenigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, oder die Verbrechen vorbereiten, müssen natürlich überwacht werden, aber zu versuchen, Politiker, die einem nicht gefallen, zu delegitimieren, ist doch wohl legitim.

Unter den Politikern gibt es schließlich auch Leute, denen vielleicht tatsächlich etwas vorzuwerfen ist.

Z.B. könnte man über Franz-Josef Strauß vermutlich noch Belastendes herausfinden, und ihn damit von seinem Sockel stoßen.

Auch Globke und Filbinger oder Karl Wienand könnte man wohl vielleicht noch weiter delegtimieren, ebenso die Empfänger der Flick-Spenden, oder ehemahlige Stasi-Informanten, aber solche verdächtigen Leute zu verdächtigen bzw. zu delegitimieren soll nun als verfassungsfeindlich gelten?

Das geht doch wohl zu weit.

Darf an künftig noch Bücher schreiben wie "furchtbare Juristen" (Ingo Müller), "der Mob" (Dagobert Lindlau), oder "die gekaufte Republik" (Hans-Werner Kilz), oder "Von der Parteiendemokratie zur Mediendemokratie" (Albrecht Müller), oder "delegitimiert" man nach neuester Auffassung damit dann nun ab sofort Repräsentanten des Staates und gilt damit nun ab sofort als Verfassungsfeind?

0

Kommentar hinzufügen