Tja...OLG Düsseldorf hat Überblick verloren...ich auch!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 06.11.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|1536 Aufrufe

Vor einigen Tagen hatte ich über die Frage der Tenorierung wegen Geschwindigkeitsverstößen berichtet. Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, die Tenorierung solle "schmal" bleiben - mein Beitrag findet sich hier. Im Rahmen eines neuen kleinen Buchprojekts fiel mir da heute eine schon etwas länger zurückliegende Entscheidung in die Hände, die ich einer RÜ in der SVR im Jahre 2014 aufbereitet hatte und die in eine andere Richtung geht:

 

Bei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h oder mehr ist die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung bereits in den Tenor aufzunehmen, um Feststellungen gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV in einem späteren Verfahren zu ermöglichen.

OLG Koblenz, Beschl. v. 31.01.2013 - 2 SsBs 2/13, BeckRS 2013, 03851

 

Das OLG Düsseldorf hatte das wohl übersehen...damit hätte es sich sonst sicher auseinandersetzen müssen

 

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1 Kommentar

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Völlig unberechtigte Kritik an den Düsseldorfern! Weil Koblenz zu faul ist, einen Blick in die Urteilsgründe zu werfen, sollen irgendwelche Tatumstände in den Tenor?! In Zukunft auch Mordmerkmale in den Tenor? Zinsschaden des Betrugs, aufgeschlüsselt nach Jahren? Warum nicht gleich nach Quartal?

1A-Leistung vom Einzelrichter in DD! Der GStA mal den rechten Weg gezeigt. Die freestyle-Übertragung auf das Triumvirat gibt der Sache sogar noch etwas Verwegenes! Möge sie oder er dem Unsinn auch in Zukunft Einhalt gebieten. Grüße gehen raus!

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