Datenstrategie der Bundesregierung: Sinnvoll oder überflüssig?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.11.2020

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr angekündigt, eine Datenstrategie für Deutschland vorzulegen. Vorab hat sie die Eckpunkte vorgestellt.

Die Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die Potenziale, die in der Nutzung und der Verarbeitung von Daten liegen, in Deutschland nicht ausgeschöpft werden. Sie erkennt an, dass Daten eine „Schlüsselressource“ im digitalen Zeitalter darstellen. Es müsse aber beachtet werden, dass die Innovationspotenziale von Daten nur unter Wahrung unserer grundlegenden Werte, Rechte und Freiheiten ausgeschöpft werden sollten. Hiermit wird vor allem der Schutz personenbezogener Daten angesprochen. Die Datenstrategie der Bundesregierung umfasst damit ausdrücklich sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogen Daten.

Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, eine Datenstrategie zu erarbeiten, die einen Ausgleich zwischen Innovationsförderung und Datenschutz schafft. Hierzu nennt sie vier Handlungsfelder:

  • Datenbereitstellung verbessern und Datenzugang sichern
  • Verantwortungsvolle Datennutzung befördern und Innovationspotenziale heben
  • Datenkompetenz erhöhen und Datenkultur etablieren

Die Bundesregierung wollte bis Frühjahr 2020 ihre Datenstrategie vorbereiten. Hierzu erfolgte am 23. Januar eine öffentliche Expertenanhörung. Die Auswertung der Anhörung finden Sie hier.

Zwischen dem 23.02.2020 und dem 03.04.2020 konnten Interessierte sich an einer Online Konsultation beteiligen (Ergebnisse hier).

Für den 25.11.2020 plant die Bundesregierung ine öffentliche Anhörung zu ihren „Eckpunkten einer Datenstrategie der Bundesregierung“. Bislang wurden hierzu jedoch noch keine weiteren Informationen bekanntgegeben.

Was halten Sie von dieser Initiative?

In Anbetracht des sehr weit ausgelegten Begriffs der „personenbezogenen Daten“ und der strengen Auslegung des Datenschutzrechts, bleibt der Bundesregierung hier nur ein sehr schmaler Raum für ihre Ideen. Aufgrund der EU-Kompetenz im Datenschutz sind ihre Möglichkeiten stark eingeschränkt, einen nationalen Sonderweg zu beschreiten. Auf europäischer Ebene verfolgt man mit der „Strategie eines digitalen Binnenmarkts“ ähnliche Ideen.

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2 Kommentare

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"Bessere Datennutzung von Seiten des Staates" heißt es als Ziel im Eckpunktepapier der Bundesregierung.

Das klingt nach Orwell. In China wird fast schon perfekt demonstriert, wo das hinführt.

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Für die Bürger, deren Daten vor 60 oder 50 Jahren nur in geringem Umfang gesammelt wurden, ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Datenschutz immer wichtiger geworden, und die Begehrlichkeiten von datensammlern in Wirtschaft und Staat sind stetig gwachsen.

Von daher ist es sicherlich sinnvoll, wenn die Regierung sich nun mit einer Datenstrategie beschäftigt.

Leider sind die die Bundesregierung tragenden Bundestagsfraktionen jedoch nicht gerade als Datenschutzexperten oder als besonders bürgerrechtsfreundlich bekannt.

Es wäre im Interesse der Bürger wohl besser, wenn auch die Expertise der anderen Fraktionen (FDP, Grüne und Linkspartei sind im Allgemeinen wohl tendenziell etwas bürgerrechtsfreundlicher als CDU, CSU und SPD), sowie von außerparlamentarischen Organisationen, wie etwa der Piratenpartei, oder von NGOs, wie etwa dem Chaos-Computer-Club, oder den NGO-Experten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit einfließen würden.

Die staatlichen Datenschutbeauftragten sind zwar gut und schön, aber für sich alleine vielleicht doch etwas zu regierungsnah.

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