Terminsgebühr auch für mittelbare telefonische Erledigungsbesprechung über das Gericht

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 22.11.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1724 Aufrufe

Immer wieder ist die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Vielfach wird dieser Gebührentatbestand von der Rechtsprechung sehr restriktiv ausgelegt. Erfreulich hiervon hebt sich die Entscheidung des OLG Hamm vom 4.9.2020- 25 W 148/20- ab, welches entschied, dass die Terminsgebühr für eine außergerichtliche Erledigungsbesprechung auch entsteht, wenn die Prozessgegner – vermittelt durch das zuständige Gericht – telefonische Gespräche führen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme der Prozessgegner untereinander ist nach dem OLG Hamm nicht erforderlich.

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