Dieselbe außergerichtliche Angelegenheit trotz verschiedener gerichtlicher Verfahren
von , veröffentlicht am 28.11.2020Die BGH hat sich im Urteil vom 29.10.2020 -IX ZR 264/19 - mit der Frage befasst, wieviele gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, wenn der Rechtsanwalt von Mandanten im engen zeitlichen Zusammenhang zur Trennung und zur Entscheidung, sich scheiden zu lassen, beauftragt wird, ihn gegenüber seinem Ehepartner wegen der finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung außergerichtlich zu vertreten. Nach dem BGH ist insbesondere der erteilte Auftrag entscheidend, so kann nach dem BGH eine einzige außergerichtliche Angelegenheit gegeben sein, obwohl die beauftragte Tätigkeit Gegenstände umfasst, welche gerichtlich in verschiedenen Verfahren geltend gemacht werden müssten.
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