Heil will klarere Regeln für Plattformen im Internet und mehr Schutz für Crowdworker

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.12.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht8|4149 Aufrufe

Die Entscheidung des BAG, dass Crowdworker auf Plattformen durchaus Arbeitnehmer sein können, hat erwartungsgemäß hohe Wellen geschlagen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und die Gewerkschaften haben sich für mehr Rechte dieser Beschäftigten ausgesprochen. Dort, wo in der Plattformökonomie Arbeitsverhältnisse vorliegen, sollen diese unkompliziert festgestellt werden können, hieß nach dem Urteil aus dem Bundesarbeitsministerium. Dies sollte den Betroffenen den Schutz des Arbeitsrechts ermöglichen. Als Konsequenz aus dem Urteil müssten laut Heil „klare Regelungen“ geschaffen werden. „Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen wird nicht reichen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt“, sagte der SPD-Politiker.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das auf den Internetseiten des Ministeriums wie folgt zusammengefasst wird:

Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen, so wie wir das derzeit in den USA beobachten. Digitalisierung darf nicht mit Ausbeutung verwechselt werden. Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen, wird nicht reichen. Hier sind wir als Gesetzgeber gefragt. Daher machen wir heute sehr konkrete Vorschläge, wie Schutzrechte gestärkt und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden können. Das heißt für mich auch, dass wir die gute Tradition der Sozialpartnerschaft auch in der digitalen Wirtschaft stärken. Denn sie ist zentraler Baustein unserer sozialen Marktwirtschaft. Wir können nicht hinnehmen, dass Plattformen hier einseitig die Bedingungen vorgeben.

Das BMAS will:

  • solo-selbstständige Plattformtätige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und die Plattformen an der Beitragszahlung beteiligen;
  • prüfen, wie die Absicherung in der Unfallversicherung verbessert werden kann;
  • für solo-selbstständige Plattformtätige die Möglichkeit eröffnen, sich zu organisieren und gemeinsam grundlegende Bedingungen ihrer Tätigkeit mit den Plattformen auszuhandeln;
  • eine Beweisverlagerung bei Prozessen zur Klärung des Arbeitnehmerstatus einführen und so die Hemmschwelle für Plattformtätige senken, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen;
  • es Plattformtätigen ermöglichen, ihre Bewertungen zu einer anderen Plattform mitnehmen zu können, und damit die Abhängigkeit von einzelnen Plattformen einschränken;
  • bestimmte Vertragspraktiken von Plattformen unterbinden, indem zum Beispiel Mindestkündigungsfristen festgeschrieben werden;
  • gemeinsam mit dem BMJV dafür sorgen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einseitig zu Lasten der Plattformtätigen gehen, einfacher und unkomplizierter gerichtlich überprüft werden können;
  • Transparenz- und Meldepflichten für alle Plattformbetreiber etablieren, um die Datenlage zur Plattformökonomie zu verbessern.

Das Eckpunktepapier ist vollständig abrufbar auf den Internetseiten des Ministeriums. Ob konkrete Schritte zur Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode geplant, ist nicht bekannt.

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8 Kommentare

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Die Anmerkung " Crowdworker" ist ein weiteres unerfreuliches der neudeutschen Woerter, und so haben sich diese mit nun vielen anderen vermehrt in deutschen Koepfen festgesetzt. Wie ueberall zu sehen, ist die deutsche Rechtschreibung unter die Raeder gekommen. 

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QUOD ERAT DEMONSTRANDUM.
Woerter, Koepfen, Raeder? Wirklich? Das Ü ist auch Teil der deutschen Rechtschreibung.
Davon abgesehen gibt es im Deutschen auch eine Grammatik und die Erwartung, dass Sätze sinnvoll konstruiert werden. Das kann man von Ihrem ersten Satz aber nicht behaupten. Danach wäre nämlich die "Anmerkung" ein neudeutsches Wort.
Schuster, bleib bei deinem Leisten!

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Kann mir jemand erklären, warum ausgerechnet die "Gesellschaft für deutsche Sprache" ein ausschließlich aus Fremdwörtern bestehendes Fremdwort ("Corona-Pandemie") zum "Wort des Jahres 2020" gekürt hat?

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Vermutlich, "Gast"  12-08    11:28, weil seit Wilhelm von Humboldt die klassischen Sprachen der Antike als Element deutscher Bildung gelten. pan = ganz. pas, pasa, pan. demie kommt von demos, Volk ,wie bei Demokratie.Und jeden Verbindungsbruder erfreut doch der Ruf: "Die ganze Corona - Becher hoch - und ex!".   

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Herr Kelle, Sie koennen sich aufregen wie Sie wollen. Ich bleibe bei meiner Meinung. Die deutsche Sprache ist verhunzt. Wegen ihrer angefuehrten Bemerkungen werde ich nicht meine Schreibweise veraendern. Die Buchstaben Ü und andere habe ich nicht hier in Uebersee. Uebrigens ist "konstruiert" ein zu deutsch gemachtes Wort. 

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Nun ja, die Sache ist - Gast12-09   21:44, differenziert zu sehen. Dass US-Elektroapparate keine Umlaute wie ä, ö, ü haben, dürfte bekannt sein. So auch in der Schweiz kein "scharfes s", also "ß", sondern Doppel-SS,, wie SPD Unterbezirk Mülheim "Verschissmuss".https://img.waz.de/img/muelheim/crop227671499/3327658976-w1200-cv16_9-q85/87e60936-093f-11ea-9e84-762214650f70.jpg

Ansonsten ist die deutsche Sprache vielfältig, etwa westfälisches Dehnungs-E, Soest, Coesfeld. Andererseits in meiner Heimatstadt Bochum: "Laer" - ausgesprochen "ä". Dass Bedenken gegenüber Albernheiten von bemühtem Anglizismus teile ich aber generell: wenn etwa in BT-DrS 19/23944 , Begründung S. 31, die deutsche (!!) Bundesregierung zu Riaikosituationen schrwibt: "( wie zB langer face-to-face-Kontakt)" KLassisch hätte man als Deutscher gesagt: "von Angesicht zu Angesicht"- wollte man die etwas derbere Form der ebenfalls deutschen Frau Nahles meiden: "eins in die Fr....".  

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Herr Peus, ich sehe da eine quasi Zustimmung in Richtung Albernheiten in der heutigen deutschen Sprache, und diese nehmen taeglich zu. Wenn aber die Bundesregierung das noch anreichert, ist das ein Problem. Beim Anblick, was sich nun vermehrt in der deutschen Sprache tut, bekomme ich das Grausen. 

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