Keine Verzugskostenpauschale bei verzögerter Auszahlung der Prozesskostenhilfe

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.12.2020
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1867 Aufrufe

Langwierige Festsetzung und verzögerte Auszahlung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfevergütung wird verschiedentlich beklagt. Das LAG Sachsen-Anhalt hatte sich im Beschluss vom 13.10.2020 - 4 Ta 71/20 - mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Anwalt bei der Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen bei Prozesskostenhilfe eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zustehen kann. Das LAG Sachsen-Anhalt hat diese Frage verneint, eine Anspruchsgrundlage für eine Verzinsung sei nicht gegeben, auch liege kein vertragliches Schuldverhältnis vor.

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