Ohne wirksame Vereinbarung keine Kurzarbeit

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 22.12.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrechtCorona|2467 Aufrufe

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.

Das hat das ArbG Siegburg entschieden.

Der Kläger ist Omnibusfahrer. Im Betrieb der beklagten Arbeitgeberin existiert kein Betriebsrat. Am 16.3.2020, als die Corona-Pandemie erstmals mit voller Wucht über Deutschland hinwegrollte, teilte sie ihm mit, dass in verschiedenen Bereichen des Betriebes Kurzarbeit angemeldet werden müsse und der Kläger „zunächst in der Woche vom 23.3. bis zum 28.3.2020“ für Kurzarbeit vorgesehen sei. Die Beklagte kürzte einen Teil des Gehaltes des Klägers und bezeichnete die Zahlung in den ab März 2020 erteilten Abrechnungen als „Kurzarbeitergeld“. Der Kläger, der zwischenzeitlich selbst außerordentlich gekündigt hat, macht die Differenz zu seinem vollen Arbeitsentgelt geltend.

Die Klage hatte erstinstanzlich vor dem ArbG Siegburg Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts steht dem Kläger der Anspruch auf seinen vollen Lohn zu. Die Anordnung der Kurzarbeit sei weder individualvertraglich noch durch Betriebsvereinbarung noch tarifvertraglich zulässig gewesen. Die Beklagte habe mit dem Kläger keine wirksame Individualvereinbarung zur Kurzarbeit geschlossen. Einen Betriebsrat habe es bei der Beklagten nicht gegeben und damit auch keine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit; ebenso wenig habe eine entsprechende tarifvertragliche Vorschrift existiert. Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung aber sei die einseitige Anordnung von Kurzarbeit unzulässig.

Gegen das Urteil ist Berufung zum LAG Köln möglich.

ArbG Siegburg, Urt. vom 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20, becklink 2018352, mit Material der Pressemitteilung des Gerichts

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