BMAS plant "Betriebsrätestärkungsgesetz"

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.12.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|4200 Aufrufe

Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (vom 17.8.2017, BGBl. I S. 3214) kommt jetzt das Betriebsrätestärkungsgesetz. Das BMAS plant noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf, der die Wahl von Betriebsräten erleichtern, die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder verbessern und ihre Mitbestimmungsrechte erweitern soll.

Medienberichten zufolge sollen vor allem in kleineren und mittleren Betrieben die Hürden für die Wahl eines Betriebsrats gesenkt werden. In Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern sollen künftig gar keine Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr erforderlich sein (bislang: 2), in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern nur noch zwei (bislang: 5% der Wahlberechtigten, § 14 Abs. 4 BetrVG). Verbessert werden soll zudem der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die zu einer Betriebsratswahl einladen.

Bei den Mitbestimmungsrechten steht die Erweiterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei "mobilem Arbeiten" und "Homeoffice" im Mittelpunkt. Hier soll den Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung eingeräumt werden. Zu beteiligen wären sie dann beispielsweise auch bezüglich des Ortes, von dem aus mobil gearbeitet werden soll.

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Wahrscheinlich wird so etwas an Gute-Gesetz die deutsche Wirtschaft ungeheuer stärken im Wettbewerb mit China ( neue Seidenstraße,  südostasiatische Freihandelszone, weltweit Griff auf Seltene Erden). 

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