Modernisierung des Zivilprozesses

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 26.01.2021
Rechtsgebiete: Zivilverfahrensrecht1|1764 Aufrufe

Das OLG Nürnberg führt am 2. Februar 2021 einen Zivilrichtertag durch. Es werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“. Das Papier ist hier eingestellt worden. Der Zivilrichtertag wird per Livestream im Internet übertragen. Nähereres findet sich hier.
 

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Sehr geehrter Herr Dr. Elzer, ich empfehle die Entscheidung des BGH vom 1.Okotober 2020 V ZR 45 /20 in die Diskussionen mit einzubeziehen . Mediative Ansätze werden keinen Erfogl haben, wo sich bewußt vorgetragene Unwahrheiten in den Köpfen der Beteiligten festsetzen und keine klare Abgrenzung vom "Trumpismus" vorgenommen wurde. In meiner Verfassungsbeschwerde habe ich dargelegt, dass  in  der  mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochentenen Entscheidung  keine einzige juristische Ableitung das Recht anwendet sondern alle jurstischen Feststellungen nicht nachvolziehbar sind  und dass der 5. Sernat dies erkannt. hat.  Aber es braucht nur  ein näheres Hinsehen auf die Erwägungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht am Schluss der Entscheidung,  um zu erkennen, dass der BGH die falschen Prioritäten setzt. Der Schutz vor zudätzlicher Arbeitsbelastung hat Vorrang vor dem Schutz der Persönlichkeitsrechte ?

Dabei ist dem BGH zuzustimmen, dass "alte" Rechtsweg vom Amtsgericht über das Landgericht zum OLG des bessere Weg wäre. 

Dr Urs Aschenbrenner

 

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