ZfDR: "Wir schließen eine Lücke im Angebot der juristischen Fachzeitschriften"
von , veröffentlicht am 18.02.2021Bei C.H.BECK gibt es eine neue Fachzeitschrift zum Thema Digitalisierung und Recht, die ZfDR [zum kostenlosen Probeheft]. Wie ergänzt die neue Fachzeitschrift das bisherige Angebot von C.H.BECK? Und an wen richtet sich die Publikation? Ein Kurzinterview mit den Mitherausgeberinnen und Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Elisa Hoven (Universität Leipzig) und Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität Köln).
Welche Lücke wird die ZfDR schließen?
Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski: "Die ZfDR schließt eine Lücke, die angesichts der voranschreitenden digitalen Transformation im Angebot an juristischen Fachzeitschriften aufgetreten ist. Die Digitalisierung stellt das Recht vor Herausforderungen. Viele davon betreffen Grundlagenfragen, deren Beantwortung eine vertiefte thematische Auseinandersetzung und oftmals auch – gemessen an Seitenzahlen – einen größeren Raum einnimmt. Entsprechende Publikationen hatten es bislang auf dem Markt der juristischen Fachzeitschriften schwer, da sie mit einer Vielzahl anderer Grundlagenbeiträge konkurrieren, die aus ganz anderen Gebieten des Rechts stammen."
Prof. Dr. Elisa Hoven: "Ja, und hier setzt die ZfDR an. Ziel dieser neuen Zeitschrift ist es, eine Plattform zu bieten für den vertieften Austausch über Grenzfragen an der Schnittstelle von Recht und Digitalisierung. Die Zeitschrift verfolgt dabei einen interdisziplinären sowie internationalen Ansatz: Neben JuristInnen sollen auch Vertreter anderer Gesellschafts- und der Geisteswissenschaften zu Worte kommen, und zwar aus dem In- und dem Ausland."
Sie wollen die "Digitalisierung" als Querschnittsmaterie darstellen. Was bedeutet das konkret für den Inhalt der ZfDR?
Hoven: "Die digitale Transformation betrifft sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Aus diesem Grund überrascht es nicht, dass auch – und besonders – das Recht in all seinen Facetten von der Digitalisierung betroffen ist und herausgefordert wird. Ob im Öffentlichen Recht, im Zivilrecht oder im Strafrecht: Überall lassen sich die Spuren der Digitalisierung finden, die grundlegende Rechtsfragen aufwerfen."
Rostalski: "Dieses Spektrum möchte auch die ZfDR abbilden, indem sie alle Fächergruppen des Rechts zu Wort kommen lässt. Daneben tritt der interdisziplinäre Austausch, der eine zusätzliche Perspektive öffnet und auch für JuristInnen von hoher praktischer Bedeutung ist."
Welches Team steht hinter der ZfDR?
Rostalski: "Die ZfDR wird von einem Team renommierter WissenschaftlerInnen getragen, deren Forschungsschwerpunkte sich an der Schnittstelle von Recht, Ethik und Digitalisierung bewegen."
Hoven: "Dabei sind sämtliche juristischen Fächergruppen vertreten, deren jeweilige Repräsentanten den Fokus ihres Kernfachs auf die Digitalisierung ausgedehnt haben."
Weitere Infos:
Ihrer grundlagenbezogenen Ausrichtung entsprechend ermöglicht die ZfDR die Publikation auch von längeren Beiträgen bis zu einer Länge von 25 Seiten. Daneben finden sich in der neuen Zeitschrift außer klassischen auch alternative und innovative Formate wie etwa die "Miniatur". Dieses Format gibt in der Form eines Kurztextes Denkanstöße für neuere Fragestellungen im Zeitalter der Digitalisierung und regt zum weiteren Austausch an. Darüber hinaus empfehlen Herausgeberinnen und Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren regelmäßig Neuerscheinungen, die sich mit der digitalen Transformation insbesondere auch aus philosophischer Sicht oder der Perspektive der Informatik befassen. Schließlich präsentiert die Zeitschrift kontinuierlich Hinweise auf Termine, Veranstaltungen und moderne Formate der Wissenschaftskommunikation, wie etwa interessante Meinungsblogs oder Apps.
Schriftleitung: Prof. Dr. Boris Paal
Herausgeber: Prof. Dr. Susanne Beck, Prof. Dr. Elisa Hoven, Dr. Armin Jungbluth, Ministerialrat, Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M., Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Prof. Dr. Mario Martini
Hier geht's zum kostenlosen Probeheft der ZfDR.
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10 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Sehr begrüßenswert! Mindestens die Mitwirkung von Frau Prof. Hoven lässt hoffen, dass gegen das weitverbreitete Sperren und Löschen auch mit der vollen Wucht des Strafrechts vorgegangen wird.
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Muss man damit rechnen, dass in dieser neuen Zeitschrift jetzt auch sprachlich gegendert wird, wie es die Herausgeberinnen unbedingt in den Interviews tun müssen ("WissenschaftlerInnen", "JuristInnen")? Hat man jetzt auch den Beck'schen Zeitschriften den letzten Rest Vernunft ausgetrieben?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Es wäre schön, wenn man auch Professor Dr. Thomas Hoeren als Mitarbeiter gewinnen könnte.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Je Heft kostet die Zeitschrift 105,00 EUR, vgl. hier! Das hat man hier leider vergessen zu sagen. Ich fürchte, das zahlt der Steuerzahler dem Beck-Verlag, weil Universitäten meinen, nichts auslassen zu dürfen, was zu haben ist.
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Für Bürgerrechtler oder Einzelanwaltskanzleien oder Ein-Mann-IT-Unternehmer, mag ein Abo wohl in den meisten Fällen etwas zu teuer sein, jedoch kann man, wenn Corona endlich vorbei ist, ja die Gerichtsbibliotheken und Universitätsbibliotheken nutzen.
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Es gibt ja schon MMR und ZD. Welche Lücke wird da geschlossen?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Es fehlte noch eine Zeitschrift, die 105,00 EUR/Heft kostet. MMR und ZD waren einfach zu lückenhaft billig (ZD: 27,00 EUR, MMR: 45,00 EUR)...
Dr. Egon Peus kommentiert am Permanenter Link
Was noch fehlt,ist ein Organ "LuR". "Löschen und Recht".
Gastnutzer kommentiert am Permanenter Link
Schade, dass es derzeit keinen Vorzugspreis für Studierende gibt.
Gast kommentiert am Permanenter Link
In der Werbung für die Zeitschrift heißt es, "die neue ZfDR ... behandelt ... fächersäulenübergreifend bedeutsame Entwicklungen...", vgl. hier. Was ist "fächersäulenübergreifend"? Was ist eine "Fächersäule"? Ist das etwas digitales oder etwas rechtliches, analog zu Zeitschrift für Digitalisierung und Recht, ein Möbelstück oder ein schwäbisches Ferkel?