Angemessenheitsbeschluss für UK – hält das!?

von Barbara Schmitz, veröffentlicht am 19.02.2021
Rechtsgebiete: Datenschutzrecht4|4103 Aufrufe

Die EU-Kommission hat einen Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer ins Vereinigte Königreich auf den Weg gebracht. Als Argumente für die Annahme eines angemessenen Schutzniveaus wird u.a. aufgeführt, dass „die EU das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs jahrzehntelang mitgeprägt“ habe.

Das ist eine interessante Annahme. Was bedeutet diese Einschätzung mit Blick auf eine vergleichbare geheimdienstliche Praxis für die Länder der „Five Eyes“-Allianz und das Datenschutzniveau in diesen Ländern? Sollte in diesen Ländern kein Schutzniveau angenommen werden, weil die EU nicht „mitgeprägt“ hat?

Ein weiteres Argument für das angemessene Datenschutzniveau sieht die EU-Kommission auch in Verpflichtung UKs weiterhin Vertragspartei der EU-Menschenrechtskonvention und der Konvention Nr. 108 zu bleiben und damit weiter „trotz seines Austritts aus der EU Mitglied der europäischen „Datenschutzfamilie““ zu sein.

Sind das angemessene Kriterien zur Herstellung und Sicherstellung eines internationalen Datenschutzniveaus?

Der Angemessenheitsbeschluss soll auf vier Jahre zunächst begrenzt werden, mit der Option einer Verlängerung, „wenn das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen wäre“.

Was ist, wenn nicht!? Und vor allem, was ist, wenn schon vorher nicht (mehr)?

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4 Kommentare

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Hallo Frau Schmitz: Gute Frage. Das Ganze ist politsch motiviert. Da dürfte es wieder einige Klagen geben, die vermutlich beim EuGH landen. Viele Grüße -- AS

Die gegenwärtige Situation ist mir nicht näher bekannt, aber vor 20 Jahren konnte man in England auf einem grauen Markt oder schwarzen Markt viele Daten über Mitbürger einfach "kaufen".

Man zahlte in Großbritannien eine bestimmte Summe, und konnte dann erfahren, ob zum Beispiel der Nachbar oder Arbeitskollege oder Nebenbuhler einen Führerschein hat, welche Führerscheinklasse er hat, wann und wo er seine Führerscheinprüfung abgelegt hat, ob er Eigentümer seines Autos ist, oder das Auto bloß geleast hat, wie und wo das Auto versichert ist, bei welcher Bank und von welchem Konto die Versicherungsbeiträge bezahlt werden, ob er regelmäßig pünktlich bezahlt hat oder in Zahlungsverzug geraten ist, seit wann seit Arbeitsverhältnis besteht, wann er das letze mal arbeitsunfähig krank war, ob und wenn ja welche Kreditkarte er hat, ob er Unterhaltszahlungen an (ggf. auch nichteheliche) Kinder oder Ex-Frauen leistet, und so weiter, und so fort.

Während dort also auf der einen Seite vertrauliche bzw. private Daten zum Kauf angeboten wurden, wurden auf der anderen Seite Daten zum Beispiel auf den britischen Kanalinseln auf vor dem Staat derart kategorisch geheim gehalten, daß sich manch einer (auch Kontinentaleuropäer) davon zu Steuerhinterziehungen verleiten lies.

Und auch unseriöse, im Internet manipulierende Firmen, wie zum Beispiel Cambridge Analytica, arbeiteten grne in Großbritannien, auch wenn sie anderswo (z.B. in den USA) ihren Schwerpunkt und Sitz hatten.

Großbritannien hat vielleicht doch nicht das gleiche Maß an rechtsstaatlicher Kultur und an Datensicherheit und Datenschutz, wie es etwa Deutschland, die Niederlande, Dänemark oder Schweden haben.

Aber das ist ein weites Feld, und nicht leicht zu beurteilen.

Die EU-Länder Irland, Malta, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Kroatien, und Zypern, sind vielleicht auch nicht besser als England. Von daher gibt es also vielleicht sowohl innerhalb der EU, als auch außerhalb der EU, noch viel zu tun, bzw. zu verbessern.   

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Auch der EDPS hat Bedenken - hier die Opinion. Enorm, wie schnell die reagiert haben. Manche werden die Eile irritierend finden.   Opinion 3/2021 EDPS Opinion on the conclusion of the EU and UK trade agreement and the EU and UK exchange of classified information agreement   https://edps.europa.eu/sites/edp/files/publication/2021_02_22_opinion_eu...  

Auf den britischen Inseln (Großbritannien und Irland) gibt es in Sachen Datenschutz weniger Problembewußtsein.

Die gegenüber Facebook sehr "großzügige" Leiterin der irischen Datenschutzbehörde (DPC), Helen Dixon, weigert sich zu Beispiel, mit diesen Sachverhalt untersuchenden Vertretern der Europäischen Union über ihr großzügiges Verhalten gegenüber Facebook zu sprechen, und bezeichnet es als, so wörtlich (Zitat!) "pervers" (Zitat!), daß die EU den Fall untersucht und sie dazu befragen möchte.

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