VG Berlin: Kein Vertrieb von Lebensmitteln, die CBD enthalten (CBD-haltige Kapseln und Öle), ohne Prüfung

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 21.03.2021

Das VG Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) enthalten, nur vertrieben werden dürfen, wenn sie entsprechend der Novel-Food-Verordnung zugelassen wurden und dazu in einer von der EU erstellten Liste als neuartige Lebensmittel aufgenommen worden sind (VG Berlin, Beschl. v. 4.3.2021 – VG 14 L 37/21).

In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall geht es um einen Antragsteller, der u.a. zum Verzehr bestimmte CBD-haltige Kapseln und Öle produziert und vertreibt. Das Berliner Bezirksamt hatte ihm das Herstellen und Inverkehrbringen aller Lebensmittel mit CBD als Inhaltsstoff untersagt. Hiergegen wehrte sich der Antragsteller mit der Begründung, CBD und CBD-haltige Lebensmittel seien keine neuartigen Lebensmittel im Sinn der Novel-Food-Verordnung (VO (EU) 2015/2283).

Das VG Berlin ist demgegenüber ausweislich der Pressemitteilung vom 15.3.2021 der Auffassung, Lebensmittel mit dem Inhaltsstoff CBD seien nicht zugelassen und zudem „neuartig“ im Sinne der Novel-Food-Verordnung, denn es gäbe keine Belege für die Verwendung von Lebensmitteln mit CBD zum menschlichen Verzehr in der Union vor dem nach der Novel-Food-Verordnung maßgeblichen Stichtag (15. Mai 1997). Der Antragsteller könne sich auch nicht darauf berufen, dass es sich bei dem von ihm verwendeten CBD lediglich um ein Aroma handele, für welches die Novel-Food-Verordnung nicht gelte. Denn er verwende CBD im konkreten Fall nicht nur als Aroma im Sinne der sog. Aromen-Verordnung – VO (EG) 1334/2008 –. Es sei weder ersichtlich, dass zur Herstellung eines Hanf-Geruchs oder -Geschmacks der Zusatz von CBD überhaupt notwendig sei, noch dass CBD den Produkten des Antragstellers vornehmlich zum Zweck der Aromatisierung zugesetzt werde.

Zu einer ähnlichen Entscheidung des VG Gießen s. hier

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen