Kindschaftssachen sind heikel

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.04.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1652 Aufrufe

Kindschaftssachen, insbesondere Umgangssachen und streitige Sorgerechtsverfahren sind auch für die betroffenen Eltern von erheblicher Bedeutung. Umso wichtiger ist es für sie, sich auch kurzfristig persönlich mit dem sie vertretenden Anwalt beraten zu können. Problematisch wird dies immer dann, wenn die Partei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts wohnt. Das OLG Hamburg hat sich im Beschluss vom 12.2.2021 – 2 WF 58/20  -  auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass in Kindschaftssachen in der Regel eine persönliche anwaltliche Beratung des betroffenen Elternteils erforderlich ist und es für die Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts im Rahmen der VKH-Bewilligung darauf ankommt, ob es dem Bedürftigen zumutbar  ist, sich zur Wahrnehmung persönlicher Beratungsgespräche zu einem im Gerichtsbezirk niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten zu begeben. Das Gericht siedelte im konkreten Fall das Beratungsbedürfnis sehr hoch an und billigte die Beiordnung eines am Wohnsitz der Mutter ansässigen Rechtsanwalts unter Beschränkung der Mehrkosten auf die Kosten eines Verkehrsanwalts zu.

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