Anspruch auf Urlaubsabgeltung in der Insolvenz

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 13.04.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2292 Aufrufe

Der 9. Senat des BAG hat seine Rechtsprechung zum Rang von Urlaubsabgeltungsansprüchen in der Insolvenz geändert:

Wird die Arbeitsleistung vom starken vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit in Anspruch genommen und Urlaub während dieses Zeitraums gewährt bzw. das Arbeitsverhältnis unmittelbar im Anschluss an diesen Zeitraum beendet, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung und auf Abgeltung des Urlaubs uneingeschränkt als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO) bzw. als Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO) zu berichtigen.

Der Senat schließt sich damit der Auffassung des 6. Senats aus der Divergenzvorlage vom 10.9.2020 (6 AZR 94/19 (A), NZA 2021, 129) an und gibt seine gegenteilige ältere Rechtsprechung (Urt. vom 21.11.2006 - 9 AZR 97/06, NZA 2007, 696) auf.

BAG, Beschl. vom 16.2.2021 - 9 AS 1/21, BeckRS 2021, 5156

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen