Bremen machts vor: Die echte Testpflicht am Arbeitsplatz

von Martin Biebl, veröffentlicht am 28.04.2021
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona1|4005 Aufrufe

Der Bremer Senat hat eine echte Testpflicht am Arbeitsplatz beschlossen. Anders als bei der bundesweiten Regelung in der Arbeitsschutzverordnung müssen die Tests in Bremen den Arbeitnehmern nicht nur zur Verfügung gestellt werden, sondern die Arbeitnehmer müssen die Tests auch tatsächlich durchführen, wenn sie ins Büro kommen. Die Beschäftigten werden also ausdrücklich verpflichtet, das Testangebot des Arbeitgebers anzunehmen und sich zweimal wöchentlich zu testen. Die Regelung soll ab dem 10.05. greifen. 

Wenn man den Tests beim Weg aus der dritten Welle eine wesentliche Bedeutung zumessen will, dann ist die Testpflicht absolut konsequent. Es macht überhaupt keinen Sinn, wenn Arbeitgeber zwar Tests vorhalten müssen, die Arbeitnehmer aber keine Pflicht zur Durchführung der Tests haben. Damit erreicht man nichts. Der Eingriff durch Selbsttests im vorderen Nasenbereich dürfte auch verhältnismäßig sein, wird aber sicherlich ohnehin schnell gerichtlich überprüft werden. Man darf gespannt sein. Wenn die Regelung Bestand hat, dann wissen (zumindest Bremer) Arbeitnehmer, was sie tun müssen, und Arbeitgeber könnten auf Grundlage der Regelung gegenüber Testverweigerern im Notfall auch Abmahnungen aussprechen. Abwarten, ob andere Bundesländer nachziehen. 

 

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Warum soll es Arbeitnehmern besser gehen als Schulkindern?

Tatsächlich fordern manche Handwerksbetriebe sogar jetzt schon bei Mitarbeitern, die in Kundenwohnungen gehen, entsprechende Tests ein. Denen wäre mit einer solchen VO sicher geholfen - aber dann müsste sie vor Mitte Mai greifen. Denn seit einem Jahr scheinen Maßnahmen immer dann ergriffen zu werden,  wenn die Gefahr ohnehin schon kleiner wird.

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