Das Dilemma von Richter David Barniville

von Barbara Schmitz, veröffentlicht am 25.05.2021
Rechtsgebiete: Datenschutzrecht2|2422 Aufrufe

In dem Urteil des Irish High Court in Sachen Facebook/DPC vs Schrems äußert Richter David  Barniville folgendes: „I am obviously bound by the detailed analysis and accompanying findings of the CJEU in the judgment. I am therefore bound to conclude that US law does not provide a level of protection that is essentially equivalent to that provided by the EU law.“

Der EuGH hat in Schrems II einen datenschutzrechtlichen Bewertungsmaßstab angelegt, den innerhalb der EU kaum ein bis kein Mitgliedstaat in dem Umfang erfüllt. Es stellt sich [und möglicherweise auch Richter Barniville] die Frage, ob und in welchem Umfang das EU-Datenschutzrecht im Zusammenhang mit den Aktivitäten der mitgliedstaatlichen Sicherheitsbehörden anwendbar ist und welche Datenschutzstandards im Zusammenhang mit der Überwachung der nationalen Sicherheit gelten sollen.

Die Anforderung des EuGHs nach unabhängigen Aufsichts- und Abhilfebefugnisse ist klar und grundsätzlich umsetzbar. Die übrigen Anforderungen hinsichtlich einer Vereinbarkeitsprüfung mit der GRCh nicht so eindeutig.

Vielleicht bietet der 3. Geburtstag der DS-GVO allen Beteiligte am internationalen Datentransfer die Gelegenheit zu überlegen, wie sich das Ziel eines weltweiten Datenschutz-Standards realisieren lässt. Art. 50 DSGVO bietet hierfür eine mögliche Grundlage und Aspekte wie, globale Demokratie und weltbürgerliche Werte eine inhaltliche Ausgestaltung.

Damit wäre nicht nur das Dilemma von Richter Barniville lösbar.

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2 Kommentare

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Kein Problem, Axel Voss naht bereits.

https://www.axel-voss-europa.de/wp-content/uploads/2021/05/DSGVO-2.0-DE.pdf

Die Vorschläge unter X. - taktisch günstig ans Ende gerückt - darf man wohl so verstehen, dass geschliffen wird, was der EuGH aufzubauen versucht. So ist richtig: Probleme im Keim ersticken, bevor sie zu groß werden. Probleme wie bspw. der Datenschutz. Einfach alle Verfahren liegenlassen, bis die EVP ihr Werk getan hat, dann muss man auch keine unangenehmen Entscheidungen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger treffen.

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Es gibt Leute, die fassen Alles als Lob auf, oder sie tuen jedenfalls so - daher wre es besser Ironie als solche zu kennzeichnen.

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