Änderung des BtMG mit Aufnahme von 4 neuen Stoffen in Kraft getreten

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 28.05.2021
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|5244 Aufrufe

Am 22.5.2021 ist die 32. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung vom 18.5.2021 in Kraft getreten (BGBl. I, 1096). Durch diese Verordnung werden 4 neue Stoffe in das BtMG aufgenommen, das synthetische Cannabinoid MDMB-4en-PINACA, die synthetischen Opioide Isotonitazen und 2-Methyl-AP-237 (jeweils Anl. II) sowie das Benzodiazepin Remimazolam (Anl. III). Letzteres ist allerdings von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III als Lyophilisat nur zur parenteralen Anwendung bis zu 20 mg Remimazolam, berechnet als Base, enthalten (sog. ausgenommene Zubereitung).

Zu Einzelheiten zu den Stoffen s. meinen Blog-Beitrag vom 17.1.2021.

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