Wichtige Gesetzgebungsvorhaben passieren den Bundesrat

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 31.05.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2117 Aufrufe

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28. Mai 2021 in verkürzter Frist das erst eine Woche zuvor vom Bundestag beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt (hierzu BeckBlog-Beitrag vom 25.5.2021). Den beschlossenen Gesetzentwurf findet man unter BR-Drucks. 422/21. Mit dem Inkrafttreten wird noch vor der Sommerpause gerechnet.

 

Ferner hat der Bundesrat am 28. Mai 2021 auch dem Teilhabestärkungsgesetz (BR-Drucks. 349/21). zugestimmt, um Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen in deren Alltag und Arbeitsleben zu verbessern. Wesentliche Inhalt sind:

Jobcenter und Arbeitsagenturen haben künftig mehr Möglichkeiten zur aktiven Arbeitsförderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen - sie sollen sie genauso unterstützen wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, erhalten Förderung über das erweiterte Budget für Ausbildung. Ziel ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zur Verwaltungsvereinfachung können Anträge auf Kurzarbeitergeld künftig optional auch elektronisch übermittelt werden.

Assistenzhunde erhalten künftig Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.

Das Gesetz definiert die Kriterien für die Berechtigung für Leistungen der Eingliederungshilfe im Neunten Buch Sozialgesetzbuch neu und nimmt digitale Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation auf. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen zudem geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Hintergrund ist die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon zu früheren Zeitpunkten.

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