Wertaddition auch bei unzulässig abgewiesenem Hilfsantrag

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 03.06.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1732 Aufrufe

Wenn das Gericht über einen Hilfsantrag des Klägers entscheidet, findet nach dem OLG Stuttgart – Beschluss vom 26.3.2021 – 17 W 47/20 eine Wertaddition nach 45 I 2 GKG unabhängig davon statt, ob der Hilfsantrag als unzulässig abgewiesen oder über den geltendgemachten Anspruch in der Sache entschieden wird. Denn anders als bei einer Hilfsaufrechnung wird auch der unzulässige Hilfsantrag mit der Erhebung der Klage rechtshängig.

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