Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) mit Aufnahme von zwei neuen Stoffgruppen

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 05.07.2021
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|8333 Aufrufe

Mit der 2. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG v. 28.6.2021 (BGBl. I, 2231), welche am 3.7.2021 in Kraft getreten ist, wurden die Stoffgruppen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) überarbeitet und an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst. Zudem wurden zwei neue Stoffgruppen in die Anlage aufgenommen: die von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen und die von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen. Damit enthält das NpSG nun insgesamt sieben Stoffgruppen.

In der BR-Drs. 403/21 heißt es zu den neuen Stoffgruppen wie folgt (Seite 26 ff.):

„Bei den Arylcyclohexylaminen handelt es sich um ein nicht grundsätzlich neues Phänomen. Bereits Ende 1960er wurde über den Missbrauch von Phencyclidin (PCP, „Angel Dust“) in den USA berichtet, das ursprünglich als Anästhetikum entwickelt wurde. In Deutschland fanden PCP und weitere Derivate, wie z. B. Rolycyclidin, bis Anfang der 2000er Jahre keine nennenswerte Verbreitung. Die auch als Dissoziativa bezeichneten Stoffe wirken sowohl halluzinogen als auch analgetisch. Arylcyclohexylamine besitzen unterschiedlich NMDA-Rezeptor-antagonistische, Dopamin-wiederaufnahmehemmende und μ-Opioidrezeptor-agonistische Wirkungen. Sie können unter anderem Symptome einer Schizophrenie auslösen und wirken zum Teil nachweislich neurotoxisch, wie zum Beispiel der Stoff PCP. Ihr Konsum birgt die Gefahr von Krampfanfällen und Atemlähmungen. Bei längerem Missbrauch können schizophrenieartige Symptome über mehrere Tage andauern und auch dann auftreten, wenn die Stoffe nicht unmittelbar konsumiert wurden.

Wie aus der Auswertung der Daten von Untersuchungen sichergestellter Materialprobenaus den forensischen Laboren der Landeskriminalämter, des Zolls und dem BKA der letzten drei Jahre zu erkennen ist, lässt sich ein weiteres Ausweichverhalten („Renaissance“) auf die nicht vom BtMG und NpSG erfassten Arylcyclohexylamine (PCP-Derivate), einschließlich Ketamin, eindeutig feststellen. Allein im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 28.Februar 2021 wurden 319 Datensätze aus Sicherstellungen zu Arylcyclohexylaminen (darunter Ketamin und weitere 10 Derivate) verzeichnet. In Bezug auf zu nicht medizinischen Zwecken intendiertes Ketamin hat sich die Zahl der gemeldeten Datensätze aus Sicherstellungen von 2018 nach 2019 verdoppelt, wobei die Sicherstellungsmengen jeweils im Kilogrammbereich lagen. Vor dem Hintergrund dieser stark ansteigenden Entwicklung am Drogenmarkt ist es geboten, die Anlage des NpSG um diese Stoffe zur Bekämpfung ihrer weiteren Verbreitung zu erweitern. Mit der Stoffgruppe der Arylcyclohexylamine wird auch Ketamin erfasst, so dass einerseits die Verwendung zu Missbrauchszwecken unterbunden werden kann und andererseits der medizinisch indizierte Einsatz in der Human- und Tier-medizin in der Form von nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen Arzneimitteln, als Arzneistoff vor allem in der Anästhesie und bei der Schmerzbehandlung, weiterhin gewährleistet ist. Der Stoff Ketamin ist strukturell verwandt mit dem Arylcyclohexylamin Phencyclidin(PCP). ...

Seit mehr als anderthalb Jahren erfolgen in Deutschland und Europa Sicherstellungen von Verbindungen wie Isotonitazen und Etonitazen, bei denen es sich um synthetische Opioide handelt und die sich strukturell von Benzimidazol ableiten. Etonitazen ist bereits in Anlage I aufgenommen und Isotonitazen soll mit der 32. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Anlage II des BtMG aufgenommen werden. Neben den beiden genannten Derivaten sind am Drogenmarkt, vor allem über den Internet-Handel/-Versand, weitere, derzeit noch nicht in Deutschland vom BtMG und NpSG regulierte Benzimidazol-Verbindungen verfügbar. Sie übertreffen die analgetische Potenz von Morphin oder sind dieser gleichzusetzen, weshalb sie eine hohe Missbrauchsattraktivität aufweisen. Durch Strukturaufklärungen, Datenanalyse und Substanzbereitstellung forensischer Labore wurden diverse Derivate charakterisiert und die Strukturen von Etazen, Metodesnitazen und Metonitazen bestätigt. Die Stoffgruppe „Von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen“ umfasst die derzeit bekannten für den Drogenmarkt potentiell relevanten Derivate. Ferner werden Derivate mit typischen Substituenten erfasst, die durch die am Drogenmarkt tätigen Akteure zu Missbrauchszwecken in den Verkehr gebracht wurden.“

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