CDU Wahlprogramm Arbeitsrecht

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 09.07.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2960 Aufrufe

Am 26. September finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. In den kommenden Wochen möchte ich an dieser Stelle auszugsweise die arbeitsrechtlich relevanten Aussagen aus den Wahlprogrammen der derzeit im Bundestag vertretenen politischen Parteien wiedergeben.  Den Anfang macht das Wahlprogramm der CDU.

 

CDU/CSU

 

Das Programm für Stabilität und Erneuerung.

GEMEINSAM FÜR EIN MODERNES DEUTSCHLAND.

 

3.2. Sichere Arbeit mit Zukunft (Zeilen 1219 bis 1338)

Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich trotz der Corona-Pandemie als sehr robust erwiesen. Wir haben insbesondere mithilfe des Kurzarbeitergelds hunderttausende Arbeitsplätze gesichert. Nun müssen wir diejenigen, die trotzdem ihren Job verloren haben, schnell wieder in Beschäftigung bringen. Dabei spielt nicht nur die Arbeitsvermittlung, sondern auch das lebensbegleitende Lernen eine entscheidende Rolle. Fort- und Weiterbildung sind der Schlüssel, um die vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern. Unser Ziel bleibt die Vollbeschäftigung.

 

Sozialpartnerschaft stärken

Die Sozialpartnerschaft, die Tarifautonomie und die Mitbestimmung haben wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland eine weltweit führende Industrienation geworden ist. Wir vertrauen auch in Zukunft auf die Sozialpartnerschaft.

• Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine verlässliche Mitbestimmung setzen können und möglichst viele Beschäftigte durch Betriebs- und Personalräte vertreten werden. Hier sind zuallererst die Tarifpartner in der Pflicht. Ihre Aufgabe ist es, für gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu sorgen und tragfähige Lösungen.

• Wir werden den Tarifpartnern möglichst großen Spielraum in der Gestaltung von Arbeitsregelungen lassen. Regelungen auf tariflicher, betrieblicher und vertraglicher Ebene werden den differenzierten Bedürfnissen eher gerecht. Wir werden die Tarifpartner dabei flankierend unterstützen und dort, wo es nötig ist, auch gesetzgeberisch eingreifen.

• Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Tarifgeltung in Branchen mit geringer Tarifbindung. Dieses Instrument werden wir stärken.

 

Betriebsräte stärken

Betriebsräte leben von der Legitimation durch die Belegschaft. Gerade wegen des digitalen Wandels und der Zunahme ortsungebundener Arbeitsplätze ist es wichtig, Betriebsräte durch elektronische Verfahren online wählen zu lassen.

• Wir werden die Möglichkeit von Online-Wahlen schaffen, wenn der Wahlvorstand diese befürwortet – auch um die Wahlbeteiligung zu erhöhen.

• Wie mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz begonnen, werden wir auch in den kommenden Jahren in einer digitalen Arbeitswelt unsere Mitbestimmungskultur erhalten und Mitbestimmungsrechte sichern.

 

Vielfalt des deutschen Arbeitsmarktes sichern

Beschäftige und Unternehmen brauchen möglichst viele Gestaltungsspielräume, um gemeinsam gute Lösungen zu finden.

• Werk- und Dienstverträge sind ein elementarer Bestandteil unseres funktionierenden Arbeitsmarkts. Sie unterstützen Spezialisierung, Aufgabenverteilung, Innovation, Qualität, Selbstständigkeit und Arbeitsverhältnisse. Ihrer missbräuchlichen Anwendungen treten wir durch wirksame Arbeitsschutzkontrollen entschieden entgegen.

• Wir werden die Zeitarbeit erhalten. Besonders für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose ist sie eine wichtige Brücke zur Arbeit, und auch für hochprofessionelle Fachkräfte immer häufiger eine frei gewählte Art der Arbeit. Konjunkturelle Schwankungen machen die Zeitarbeit zu einem wichtigen Flexibilisierungselement auf dem Arbeitsmarkt, das nahezu vollständig tarifvertraglich geregelt ist.

• Befristete Arbeitsverhältnisse sollen die Ausnahme sein. Wir lehnen die Ausweitung von Kettenbefristungen ab. Die sachgrundlose Befristung soll auch weiterhin in den Unternehmen die Ausnahme bleiben und darf für den Beschäftigten grundsätzlich zwei Jahre nicht überschreiten. Missbrauch werden wir verhindern.

• Minijobs bedeuten Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vieler mittelständischer Betriebe. Wir werden die Minijobgrenze von 450 Euro auf 550 Euro pro Monat erhöhen und diese Grenze mit Blick auf die Entwicklung des Mindestlohns regelmäßig überprüfen.

 

Arbeitswelt der Zukunft gestalten

Die Arbeitswelt ist im Wandel, insbesondere wegen der fortschreitenden Digitalisierung. Dies stellt neue Anforderungen an ein modernes Arbeitsrecht. Wir wissen zudem aus Erfahrung, wie wichtig es ist, dass Unternehmen ihre Beschäftigten auch in schwierigen Zeiten halten und auf Auftragsspitzen schnell reagieren können.

• Wir wollen das Arbeitszeitgesetz reformieren und die Spielräume des EU-Rechts nutzen. Anstelle der täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen dabei im Sinne des Arbeitnehmerschutzes gewährleistet bleiben. Dabei werden wir Missbrauch und Entgrenzung verhindern. Eine Abweichung von der bisherigen Tageshöchstarbeitszeit kommt deshalb nur für nicht gefahrgeneigte Berufe in Betracht.

• Wir werden Personalpartnerschaften erleichtern und rechtssicherer machen. So können sich zwei Unternehmen im Rahmen einer Kooperation freie Personalkapazitäten mit Zustimmung der Betriebsräte untereinander zur Verfügung stellen.

• Wir werden Scheinselbstständigkeit verhindern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber schaffen. Daher haben wir in einem ersten Schritt noch 2021 das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige vereinfacht und beschleunigt. Die Auswirkungen werden wir genau beobachten und falls nötig Anpassungen vornehmen. Die personelle Ausstattung der Clearingstelle wollen wir verbessern.

• Neue Arbeitsformen (wie zum Beispiel Gig-, Click- und Crowdworking) sind in einer sich rasant verändernden Arbeitswelt auf dem Vormarsch. Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam begleiten und bei möglichen Fehlentwicklungen gesetzgeberisch eingreifen.

• Wir werden die Schaffung von Co-Working-Spaces gerade im ländlichen Raum unterstützen, um digitales Arbeiten nachhaltig, dezentral und zukunftsfähig zu organisieren.

• Wir werden in den Jobcentern eine persönliche Begleitung mit niedrigem Betreuungsschlüssel ermöglichen und eine Offensive im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung starten. So können die Stärken und Fähigkeiten von Langzeitarbeitslosen besser erkannt und gefördert werden. Qualifizierungsmaßnahmen sind dabei einer schnellen Vermittlung in eine Helfertätigkeit vorzuziehen.

 

Fachkräfte sichern

Damit wir auch in Zukunft die Fachkräfte haben, die unser Land braucht, setzen wir unter anderem auf gute berufliche Ausbildung, die zunehmende Beschäftigung von Frauen, Älteren und Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt, die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen sowie den gesteuerten Zuzug gut ausgebildeter und leistungsbereiter Menschen aus den Mitgliedstaaten der EU und aus außereuropäischen Staaten. Deutschland ist noch zu wenig Zielland für die klugen Köpfe der Welt.

• Wir wollen die Potenziale der Binnenmarktmigration heben mit gezielten Sprach- und Qualifizierungsangeboten in ihren EU-Heimatländern.

• Wir wollen unsere Auslandsinstitutionen stärker zu aktiven Botschaftern unseres Landes machen. Deutsche Unternehmen, Außenhandelskammern, deutsche Botschaften und Generalkonsulate, Goethe-Institute, Schulen im Ausland und den Deutschen Akademischen Austauschdienst wollen wir dazu ermutigen, überall für Deutschland zu werben und über Möglichkeiten des Studiums und der Ausbildung in unserem Land zu informieren.

• Im Rahmen eines Pilotprojekts sollen „Fachkräfteeinwanderungs-Attachés“ an ausgewählten deutschen Botschaften in Drittstaaten ernannt werden. Sie sollen intensiv über die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland informieren und zuwanderungswillige Fachkräfte, beispielsweise im IT-Bereich, unterstützen.

• Wir werden Möglichkeiten fördern, damit Schüler der Deutschen Auslandsschulen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, für ein Jahr nach Deutschland kommen und hier bei uns die Schule besuchen können („Deutschland-Jahr-Stipendium“).

• Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz seine volle Wirkung entfalten kann, werden wir die Anerkennung von Abschlüssen und die Zertifizierung von Qualifikationen verbessern und das Antragsverfahren digitalisieren. Informationen zum Anerkennungsverfahren wollen wir frühzeitig vermitteln.

• Für eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt setzen wir weiterhin am Fachkräftebedarf von Mittelstand und Industrie an und berücksichtigen Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Davon zu trennen ist die Hilfe für Menschen in Not. Das Asylrecht ist ein individuelles Schutzrecht und kein Ersatzeinwanderungsrecht.

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