Staatlicher Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland gestartet

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 09.07.2021
Rechtsgebiete: StrafrechtBetäubungsmittelrecht|6128 Aufrufe

Am 7.7.2021 startete der staatliche Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland. Damit können Apotheken nun medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Arzneimittelqualität zur Versorgung der Patienten nach ärztlicher Verschreibung gem. § 13 Abs. 1 BtMG i.V.m. der BtMVV beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwerben (s. dazu die Pressemitteilung des BfArM vom 7.7.2021).

Möglich ist die Verschreibung von Medizinalcannabis in Deutschland seit März 2017 (s. meinen Blog-Beitrag vom 9.3.2017). Bislang musste das Cannabis von den Apotheken aus dem Ausland importiert werden, insb. aus den Niederlanden und Kanada, um hieraus in der Apotheke Rezepturarzneimittel herzustellen. In den nächsten vier Jahren sollen in Deutschland 10,4 Tonnen Medizinalcannabis geerntet werden. Zuständig für den kontrollierten Anbau, die Ernte, die Verarbeitung, die Qualitätsprüfung, die Lagerung, die Verpackung und die Abgabe der medizinischen Cannabisblüten ist die beim BfArM eingerichtete Cannabisagentur (§ 19 Abs. 2a BtMG). Der Bezug durch die Apotheken erfolgt über das Portal www.cannabisagentur.de.

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