Koalition ermöglicht Impfstatus-Abfrage für Kitas, Schulen und Heime

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 06.09.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|2376 Aufrufe

Arbeitgeber in Schulen, Kindergärten, in Krankenhäusern oder Pflegeheimen dürfen künftig den Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen, um darauf betrieblich reagieren zu können. Auf eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD verständigt.

Die Agentur dpa zitiert aus dem Entwurf eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD:

"Der Arbeitgeber kann (...) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen." Gerade in Kita, Schule und Heim könne es "im Interesse des Infektionsschutzes" nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen".

Begründet wird das Vorhaben damit, dass in den betroffenen Einrichtungen "besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind". Arbeitgeber könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, "dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen". Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. "Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt", stellt der Entwurf klar.

Die Frage war im Vorfeld politisch kontrovers diskutiert worden. Ein allgemeine Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus der Beschäftigten wird ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung wird von den meisten Arbeitsrechtlern abgelehnt.

Meines Erachtens hätte sich hier im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes eine weiterreichende Ermächtigung angeboten. Aber das war politisch offenbar nicht durchsetzbar.

 

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2 Kommentare

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Und was machen Arbeitgeber, wenn die tatsächlich geimpften Beschäftigten "nein" antworten oder "ja" sagen und dann den Impfausweis "verlegt" haben?

Irgendwo muss doch der Knüppel zum Gesetzesbefehl gelegt werden, oder?

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Das Ganze lässt sich nur noch mit politischer Willkür beschreiben, dem der Rechtsapparat sich willig beugt.

Es gibt jede Menge echter, hochinfektiöser, Erkrankungen, die man dann ja auch gleich mit abfragen könnte. Ach ja, wie hiess das Programm noch ? ID2020....

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