Glossare und Besonderheiten: von Fäden und Fasern

von Peter Winslow, veröffentlicht am 10.09.2021

Neulich las ich im Online-Glossar eines deutschen Immobilienübersetzers, dass die englischen Begriffe »lot«, »plot« und »site« jeweils mit dem deutschen Begriff »Grundstück« zu übersetzen seien. Ich verlinke nicht drauf; ich möchte ihm nicht schaden. Man sieht, etwas stimmt hier nicht. Was? Die einfache und klare Darstellungsform, die Glossare anzunehmen pflegen – sie überzeugt nicht. Komplexe Gegenstände einfach darzustellen, ist eine Art Kunst, die nicht einfach, sondern (sehr) schwierig ist. Den Versuch, die Versuchung, versteht man aber. Hier wird versucht, hier wird der Versuchung nachgegeben, ein zweisprachiges Rätsel zu lösen, das heißt: etwas Licht in die Finsternis des Unwissens oder der Ungewissheit zu bringen. Im hiesigen Fall ist dieses Licht leider nichts mehr als ein Streichholz, das sich durch den leisesten Hauch des Widerspruchs auspusten lässt.

Die Worte »englische Begriffe« sind zu vage, um etwas zu bedeuten. Die Begriffe »lot«, »plot« und »site« bestehen aus lateinischen Buchstaben. Sie sind erkennbar englisch; sie etwa »deutsch« zu nennen, stellte einen Kategoriefehler dar. Aber sie sind unbestimmt und daher unverständlich. Sie wären verständlich, wenn man sie ausdrücklich auf ein Land einschränkte, zu dessen Rechtssystem sie gehören. Denn Englisch ist weder ein Land noch ein Rechtssystem, sondern eine Sprache. Und Übersetzen hat nichts mit der Sprache, nicht einmal mit Sprachen, zu tun, genauso wenig wie das Bauen mit Hammer oder Nagel zu tun hat. Zweifelsohne gehören Hammer und Nagel zu jeder Bautätigkeit wie Sprachen zu jeder Übersetzungstätigkeit. Dennoch trifft man keinen Nagel auf den Kopf, wenn man eine fachliche Bautätigkeit allein durchs Hämmern bestimmen wollte. Das Endergebnis einer solchen Bautätigkeit wäre gefährlich, zumindest nicht fachgerecht. Und wie ein fachgerechter Bau bedarf auch eine fachgerechte Übersetzung mehr als nur Werkzeuge; sie bedarf auch und unter anderem Fachkenntnisse und Sorgfalt.

Daher sind Glossare allgemeiner Natur, wie das gegenständliche, auch paradoxe Erscheinungen. Wer sie braucht, wird nicht geholfen; wer sie versteht, braucht ihre Hilfe nicht. Also: Wer das gegenständliche Glossar braucht, findet keine Hilfe; es wird nicht einmal angegeben, für welches Land, für welches Rechtssystem es gelten soll. In diesem Fall wäre jede Übersetzung, die auf Grund dieses Glossars erfolgte, unbegründet oder problematisch oder beides. Wer dieses Glossar versteht, weiß, dass ihm wesentliche Angaben fehlen und dass es daher nicht besonders hilfreich ist. Dieser Mensch verstünde, dass weitere Recherche und somit weitere Feststellungen angebracht und notwendig wären. Anstatt nur der einen Aufgabe – der Übersetzung des Texts etwa mit dem Begriff »lot« – hat dieser Mensch jetzt zwei Aufgaben – die Übersetzung und die Prüfung des Glossareintrages. Da ein Glossar erstellt wurde, hat man mehr Arbeit.

Diese Prüfung könnte viele Formen annehmen. Man könnte zum Beispiel rückwärts arbeiten – also mit Feststellungen zum deutschen Fachbegriff anfangen und einen roten Faden suchen, der zu einem oder mehreren juristischen Fachbegriffen in Großbritannien oder in Australien oder in den USA oder in einem anderen englischsprachigen Land führt. So könnte man mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch anfangen. Dort wird dieser Fachbegriff (meines Wissens) zwar nicht gesetzlich definiert (wie etwa der Begriff »Sache«), aber anhand bestimmter Vorschriften lässt sich etwas bestimmtes zu ihm sagen. Nach § 94 BGB gehören zu den Bestandteilen eines Grundstücks »die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude«; nach § 95 BGB »solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind«; nach § 96 BGB »Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind«.

Ich weiß nicht, wie der entsprechende juristische Fachbegriff etwa in Großbritannien oder in Australien lautete. Ich bin Amerikaner; meine Staatsbürgerschaft sollte mir endlich mal zugute kommen, sei es auch nur, um mein Unwissen zu rechtfertigen. Ich weiß aber, dass in den USA der entsprechende Fachbegriff weder »lot« noch »plot« noch »site« lautet. In den USA gibt es nämlich einen juristischen Fachbegriff, der im Wesentlichen dem deutschen Fachbegriff »Grundstück« annähert. Und dieser Begriff lautet »real property«. Laut Black’s Law Dictionary (10th Edition) gehören zu »real property«

land and anything growing on, attached to, or erected on it, excluding anything that may be severed without injury to the land. Real property can be either corporeal (soil and buildings) or incorporeal (easements).

Eine rudimentäre Gegenüberstellung zeigt, dass der Halbsatz »land and anything growing on, attached to, or erected on it« grob § 94 BGB entspricht, der Halbsatz »excluding anything that may be severed without injury to the land« (sehr?) grob § 95 BGB und der Satz »[r]eal property can be either corporeal (soil and buildings) or incorporeal (easements)« grob § 96 BGB.

Also: a dead end. Man hat die amerikanische stichhaltige Annäherung des deutschen Fachbegriffs »Grundstück« feststellen können, aber keine deutsche der »englischen« Begriffe »lot«, »plot« oder »site«. Also führte der Versuch zum Irrtum. Versuchen wir’s noch einmal. And so it goes. Fangen wir mit »lot« an … Wie lautet dieser Begriff in Großbritannien, in Australien, in den USA, in einem anderen englischsprachigen Land? Und was ist mit »plot«? mit »site«?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich behaupte nicht, dass man sich keinen Umstand vorstellen könnte, in dem einer dieser Begriffe mit »Grundstück« zu übersetzen wäre. Ich möchte nicht an der Vorstellungskraft auch nur einer Person zweifeln – so zu zweifeln, liefe auch den Tatsachen zuwider. Offensichtlich hat sich mindestens eine Person genau diesen Umstand vorgestellt, nämlich ein deutscher Immobilienübersetzer. Trotzdem höre ich den Einwand: Der Ausdruck »I have my own plot of land« sei etwa mit »ich habe ein eigenes Grundstück« zu übersetzen, egal auf welcher Seite des großen Teiches er gesagt oder geschrieben wird.

Das dürfte stimmen. Ich weiß es nicht so genau. In den USA stimmte das … vielleicht … unter Umständen. Überhaupt weise ich darauf hin, dass bei diesem Einwand nicht der Begriff »plot« mit »Grundstück« übersetzt wird, sondern der Ausdruck »plot of land«. Auch weiß ich nicht, ob man bei einer juristischen Fachübersetzung Wert auf ein »Vielleicht« oder ein »Unter-Umständen« setzen möchte. »Ich will Euch Unterschied lehren«, sagt Kent zu Lear.*

Das Übersetzen ist unter anderem eine Wittgenstein’sche Tätigkeit. Ich meine, es ist eine Tätigkeit, wie der spätere Wittgenstein die Tätigkeit des Philosophierens auffasste. Wie das Philosophieren setzt das Übersetzen voraus, dass man sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzt. Und diese Auseinandersetzung zielt auf die Feststellung der Unterschiede und der Ähnlichkeiten ab – im Hinblick auf Fachbegriffe unterschiedlicher Rechtssysteme, Standardklauseln unterschiedlicher Länder, rhetorische Figuren etc. Um eine Metapher von Wittgenstein zu verwenden: Diese Ähnlichkeiten sind wie die Fasern eines Fadens; die Stärke des Fadens liege darin, dass »viele Fasern einander übergreifen«.

Je mehr Ähnlichkeiten zwischen Fachbegriffen unterschiedlicher Rechtssysteme, Standardklauseln unterschiedlicher Länder, rhetorischer Figuren etc. bestehen, desto stichhaltiger ist die jeweilige AnnäherungUnd umgekehrt: Je mehr Unterschiede zwischen ihnen bestehen, desto schwacher die Annäherung. Glossare allgemeiner Natur, wie das gegenständliche, präsentieren in vereinfachter Darstellungsform nur den Faden. Man sieht nicht, ob er stark ist. Man sieht nicht, ob Fasern einander übergreifen. Bevor man Glossare dieser Art einsetzt, muss man etwas ziehen, prüfen, ob sie sich ausfransen lassen.

 

Endnoten

 * Seite 517 von William Shakespeares König Lear. In Tragödien. Herausgegeben von Günter Klotz. Berlin: Aufbau Verlag, 2009, Seiten 497–603.

 † § 67 von Ludwig Wittgenstein Philosophische Untersuchungen. Auf der Grundlage der Kritisch-genetischen Edition. Herausgegeben von Joachim Schulte. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2003.

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

30 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Isso. Zudem: Zivilrecht ist in den USA in großem Umfang Recht der Einzelstaaten. Insofern dürfte man nicht mal ungeprüft darauf vertrauen, dass der US-Begriff einheitlich ist.

0

Two things.

Erstens: Was »Isso«? Wie immer: Gäste werden erbeten, sich verständlicher zu fassen.

Zweitens: Dem Rest Ihres Kommentars kann man nicht ohne Weiteres folgen. Die Argumentation scheint die zu sein: Da Einzelstaaten jeweils ein eigenes Zivilrecht (?) (Rechtssystem?) haben, müsste das jeweilge Zivilrecht dieser Einzelstaaten entweder sich widersprechen oder sich von einander abweichen – das heiße, diese Zivilrechte (diese Rechtssysteme?) seien alle nicht einheitlich, dies stimme bis auf die einzelnen Fachbegriffe. Jedenfalls sei im Einzelfall zu prüfen, ob dies zutreffe. Diese Argumenation ist zu abstrakt, um grundsätzlich zuzutreffen. Sie widerpricht sogar wichtigen Tatsachen. Die wichtigste von dieser Argumentation widersprochende Tatsache ist dies: Mindestens seit dem 19. Jahrhundert bestehen Bestrebungen in den USA, Gesetze zu besonderen Gegenständen (insbesondere zu zivil- und handelsrechtlichen Gegenständen) zu vereinheitlichen (siehe zum Beispiel hier). Zugegeben: Diese Bestrebungen wurden und werden nicht immer mit Erfolg gekront. Aber immerhin …

Ein Ergebnis dieser Bestrebungen ist die National Conference of Commissioners on Uniform State Laws. Diese Conference hat etliche Uniform Laws entworfen, die auch dann durch einzelene Bundesstaaten der USA umgesetzt wurden. Das bekannteste Gesetz ist vielleicht das Uniform Commercial Code. Aber es gibt etliche weitere Gesetze, darunter diverse real-property-Gesetze (siehe zum Beispiel das Real Property Electronic Recording Actenacted by 38 states). Soweit mir ersichtlich ist, und ich könnte hier falsch liegen (ich kenne sie alle nicht in- und auswendig), wird der Begriff »real property« nicht in diesen Gesetzen definiert. Der Grund scheint der zu sein, dass es mehr oder minder eine einheitliche Bestimmung dieses Begriffes gibt, die – und ich wette meine Schuhe drauf – der im Blogbeitrag enthaltenen Begriffsbestimmung weitgehend entspricht. Black's Law Dictionary gilt in den USA als Standardwerk; es wäre eine Überraschung, wenn Black's so daneben läge bzw. eine Art Einheitlichkeit oder Standardbestimmung fingierte, die nicht herrschte.

Fazit: Zwar ist richtig, dass man das Zivilrecht der jeweiligen Bundesstaaten kennen müsste, um ein Dokument nach dem jeweiligen Recht zu übersetzen. Aber das Zivilrecht (und das Handelsrecht) und die Fachbegriffe sind in manchen Bereichen viel einheitlicher, als dass Sie scheinbar zulassen möchten. Im gegenständlichen Fall ist Ihr Kommentar genau aus diesen Gründen nicht zutreffend. Er will uns glauben machen, dass eine abstrakte Gedankenbewegung Realität ist. Doch sieht die Realität ganz anders aus. Man muss das jeweilige Zivilrecht nicht deswegen prüfen, weil die zivilrechtlichen Vorschriften der einzelnen US-Bundesstaaten vielleicht oder vielleicht nicht von einander abweichen, sondern deswegen, weil man immer den Gegenstand prüfen müsste, bevor man richtig und vollständig übersetzen kann. Dieser Grundsatz gilt unabhängig vom Land, in dem die gesetzlichen Vorschriften gelten. Dieser Grundsatz gilt etwa auch für niedersächsiche, bayerische, hamburgische, … Gesetze, egal wie einheitlich das deutsche Recht sein mag.

Isso = ist so = Volle Zustimmung zu Ihrem Beitrag.

Ich wollte nur sagen, dass ich nicht sicher bin, ob derselbe Begriff in jedem US-Bundesstaat dasselbe bedeutet. Wenn Sie sicher sind - umso besser.

Schauen Sie mal in Art. 2 Abs. 1 GG und dann in Art. 20 Abs. 3 GG. Beides Mal steht da "verfassungsmäßige Ordnung". Im selben Gesetz. Ich weiß nun wirklich nicht, wie man diesen Begriff bzw. diese Wendung übersetzen soll, denn ich bin kein Übersetzer. Ich weiß nur eins: die Wendung "verfassungsmäßige Ordnung" bedeutet in Art. 2 etwas anderes als in Art. 20. Und daraus lerne ich: Nur weil der Begriff derselbe ist, muss es der Inhalt nicht auch sein. Natürlich kann er es sein, aber er muss es halt nicht. Und das mahnt zur Vorsicht.

0

Entschuldigen Sie. Die Kommentare, die man hier manchmal dulden muss, mahnen (leider immer wieder) zur Vorsicht. Ich hätte vermuten sollen, dass Sie »isso« so gemeint haben. Danke für die Klarstellung.

Im Gegenzug: Ihr Kommentar zwingt mich zur Klarstellung. Ich habe nicht behauptet, dass der Fachbegriff »real property« immer nur eine Begriffsbestimmung hat, die in jedem US-Bundesstaat oder gar in jedem Einzelfall gilt. Ich habe lediglich behauptet, dass dieser eine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung genießt und diese im Wesentlichen mit der allgemein anerkannten Begriffsbestimmung des deutschen Fachbegriffes »Grundstück« übereinstimmt – das heißt: besondere Ähnlichkeiten mit diesem teilt. Natürlich kann eine bestimmte Verwendung dieser beiden Begriffe von der jeweils allgemein anerkannte Bestimmung abweichen, und zwar in beiden Sprachen. Dies ist dann keine sprachliche Problemstellung, sondern eine logische oder gegenständliche; das Zwischenspiel zwischen Besonderheiten und Allgemeinheiten muss stets logisch vor Augen gehalten werden, um unlogisches Denken zu vermeiden.

Ich kenne die beiden Verwendungen des Begriffes »verfassungsmäßige Ordnung« nur flüchtig. Daher weiß ich auch nicht, wie man diesen Begriff (jeweils?) übersetzen soll, und ich bin Übersetzer. In der Sache haben Sie aber Recht. Nur weil derselbe Begriff mehrmals in einem Text bzw. in den Werken einer Person usw. vorkommt, heißt nicht zwingend, dass bei jedem Vorkommnis dieser Begriff immer dieselbe Bedeutung hat. Wie ich bereits in meiner anderen Antwort ausgeführt habe: Man muss immer den Gegenstand verstehen und ggfs. prüfen, bevor man richtig und vollständig übersetzen kann. Entsprechendes gilt auch allgemein fürs Lesen.

Besondere Auslegungsprobleme entstehen regelmäßig durch viele unterschiedliche Sprachgebräuche. Etwas zu verstehen, ist verdammt schwer. Die vielen Informationen, zu denen man heutzutage durchs Internet und andere Medien Zugang hat, erschwern dieses Problem, sie erleichern es nicht. —Kennen Sie den Begriff des sprachlichen Zweifels, den Karl Kraus in seinem Aufsatz »Die Sprache« geprägt hat (F 885–87: 1–4)? Dieser Begriff ist m.E. einer der wichtigsten für Auslegungen aller Arten. Hier mal der relevante Absatz:

Die Nutzanwendung der Lehre, die die Sprache wie das Sprechen betrifft, könnte niemals sein, daß der, der sprechen lernt, auch die Sprache lerne, wohl aber, daß er sich der Erfassung der Wortgestalt nähere und damit der Sphäre, die jenseits des greifbar Nutzhaften ergiebig ist. Diese Gewähr eines moralischen Gewinns liegt in einer geistigen Disziplin, die gegenüber dem einzigen, was ungestraft verletzt werden kann, der Sprache, das höchste Maß einer Verantwortung festsetzt und wie keine andere geeignet ist, den Respekt vor jeglichem andern Lebensgut zu lehren. Wäre denn eine stärkere Sicherung im Moralischen vorstellbar als der sprachliche Zweifel? Hätte er denn nicht vor allem materiellen Wunsch den Anspruch, des Gedankens Vater zu sein? Alles Sprechen und Schreiben von heute, auch das der Fachmänner, hat als der Inbegriff leichtfertiger Entscheidung die Sprache zum Wegwurf einer Zeit gemacht, die ihr Geschehen und Erleben, ihr Sein und Gelten, der Zeitung abnimmt. Der Zweifel als die große moralische Gabe, die der Mensch der Sprache verdanken könnte und bis heute verschmäht hat, wäre die rettende Hemmung eines Fortschritts, der mit vollkommener Sicherheit zu dem Ende einer Zivilisation führt, der er zu dienen wähnt. Und es ist, als hätte das Fatum jene Menschheit, die deutsch zu sprechen glaubt, für den Segen gedankenreichster Sprache bestraft mit dem Fluch, außerhalb ihrer zu leben; zu denken, nachdem sie sie gesprochen, zu handeln, ehe sie sie befragt hat. Von dem Vorzug dieser Sprache, aus allen Zweifeln zu bestehen, die zwischen ihren Wörtern Raum haben, machen ihre Sprecher keinen Gebrauch. Welch ein Stil des Lebens möchte sich entwickeln, wenn der Deutsche keiner andern Ordonnanz gehorsamte als der der Sprache! 

Ich verstehe Kraus's sprachlichen Zweifel als eine Art kritischer Haltung zur Sprache, die voreiliges oder unvorsichtiges Denken durch Haltmachen und sprachliche Erforschung hemmt (nebenbei sei erwähnt: Wie Kraus implizit mit der Redensart »den Lauf des Schicksals hemmen« spielt, ist einfach erhaben).

Sehr geehrter Herr Winslow,

abweichend von der Devise "Nicht kritisiert ist genug gelobt" merkte ich alleine schon beim Lesen, daß Sie sich mit Literatur und Logik beschäftigen, das strahlte aus.

Etwas gestolpert bin ich über Ihre Bezeichnung "Endnote", gewohnt bin ich "Fußnote". Also habe ich mit Ihrem Begriff eine Suchmaschine gefüttert und wurde gewahr, daß es ein Programm namens EndNote gibt (EndNote ist ein kommerzielles Literaturverwaltungsprogramm).

Ich gehe von einem Zufall dabei aus, wohl wissend um: "Honi soit qui mal y pense" oder "Evil to him who evil thinks."

Beste Grüße, auch als anonym bleibender Gast, in einer PN hebe ich diese Anonymität nur für Sie aber auf.

0

Sehr geehrter Herr Grast,

vielen Dank für Ihre PN – und für Ihre Kommentare. 

Das Wort »Endnote« habe ich mir nicht ausgedacht. MS-Word verwendet das Wort auch, wahrscheinlich als wörtliche Übersetzung aus dem Englischen: »end note«, Anmerkungen die am Ende, nicht am Fußende einer Seite, eines Kapitels oder eines Werk stehen. Im meinem Fall stehen die Endnoten auch nicht am Fußende der Seite des Blogbeitrags (der Fuß ist der rote Reiter mit dem Copyright-Vermerk), sondern am Ende des Blogbeitrags, das heißt, unmittelbar unter ihm. Etwas gedankenlos, oder vollkommen bedenkenslos, habe ich dann die Word-Nomenklatur übernommen. Ich gehe dieser Sache aber bei Gelegenheit auch typographisch nach. Vielleicht wird dieses Wort in der Typographie verwendet?

PS: Auch ich habe einen kryptograpischen Hinweis hinterlassen. Nicht so geschickt wie Ihre, aber immerhin.

Wir sollten jetzt nicht um des Kaisers Bart streiten, ist ja auch eine schöne und passende deutsche Metapher [*]. Der Text stand für mich auf einer Seite. Selbstverständlich hatte ich auch in der Suchmaschine meiner eigenen Wahl den Duden-Eintrag zu "Endnote" auf der Seite 2 der Trefferliste gefunden.  Aber das nur nebenbei.

[*] Haben Sie sich auch so amüsiert, als neulich ein Parteipolitiker "Mehr deutsche Gedichte in der Schule lernen" forderte, einem fixen Schüler dann kein einziges deutsches Gedicht nennen konnte? Da war mal wieder Fremdschämen angesagt.

Kryptographie, auch unfreiwillige, macht mir auch immer Spaß.

Beste Grüße an alle Lesenden

0

Ich bin Ausländer und es wundert mich seit 2014/2015 nicht mehr, dass die AfD geistig und politisch arm dran ist. Die Ironie dieses Vorfalls hat mich jedoch sehr stark beeindruckt. Offensichtlich hat dieser AfD-Politiker nicht damit gerechnet, dass ein offensichlich kluger Schüler gute Fragen stellen könnte. Für mich war nicht Fremdschämen angesagt, sondern Schadenfreude. Ich freue mich immer – und immer wieder – wenn sich die AfD lächerlich macht.

Nun, sehr geehrter Herr Winslow, 09-20   10:54 - im Rahmen des derzeitugen sog. "Wahlkmafes" ist Herr Chrupalla damit doch in den Hochadel aufgestiegen - wenngleich er eine andere Variante des Ungeschicks gewählt hat als copy-paste-Literaturschöpfung, Nichtversteuerung sowie Nichtangabe von Einkünften, Leitungsfunktion bei bisher angeblicher Schwarzgeldnichtmeldung, Lachen - wo "bedenkliches Gedenken" an Steinmeierismen vom Zeitgeist  begehrt war. Ich selbst muss ich prüfen, ob ich bei meinem jahrelangen begehren bleiben soll, jedenfalls im Ruhrgebiet Türkisch als ordentliche Gymnasial- Fremdsprache einzuführen - auch alternativ zu Latein, das ich sehr schätze - da ich doch Türkisch nicht beherrsche. - Generalisierend zur AfD ist sicher die Außenbetrachtung interessant - ob arm dran, wenn in Bundestagunds#tmjche 16 Landesparlamenten, sei viellelicht differenziert gewürdigt. Ob geistig arm - ich wei icht b e die Qualifikationen des Herrn Assessors Dr. Gauland haben - Volljurist (Assessor) und in Recht promoviert. Diplom-Volkswirtin Dr. Weidel. Und die sog. "Vogelschiß"-Rede des Herrn Ass. Dr. Gauland? Prachtvoll nationalbewusste hohe intellektuelle Qualität. Haben Sie, Herr Winslow. die überhaupt gelesen? Man lese auch van Creveld.

 

Och, Gast 09-17   03:49 - bei mr taucht bei word oben die anklickbare Variante "Endnote" auf. Die ist auch literarisch öffentlich bekannt seit Jahren usus: http://www.gesellschaft-harmonie.de/

und dort file:///C:/Users/EGON_P~1/AppData/Local/Temp/Gesellschaft%20Harmonie_200%20Jahre_2017-1.pdf

und dort ab S. 37.

Da wir keinen Zugriff auf Ihren Rechner haben, haben wir auch keinen Zugriff auf die von Ihnen verlinkte Datei file:///C:/Users/EGON_P~1/AppData/Local/Temp/Gesellschaft%20Harmonie_200%20Jahre_2017-1.pdf.

0

Ja nun, dann klicken Sie einfach bei Gesellschaft Harmonie an und dort im text wird verlinkt auif die Veröffentlichung.

Die ist auch literarisch öffentlich bekannt seit Jahren usus: http://www.gesellschaft-harmonie.de/

Dort erscheint ein Text als Word-Dokument mit 58 Seiten, ohne Fußnoten, sondern mit Endnoten.

Kaum zu vergleichen mit dem Text hier.

Im Link von Gast vom Freitag 2021-09-17 um 10:56 Uhr steht (Zitat):

Zwecks leichterer Lesbarkeit sind Fußnoten den Endnoten vorzuziehen, da dies oftmaliges Vor- und Zurückblättern erspart. Bei einer jeweils neu beginnenden Nummerierung pro Kapitel (im Falle von Endnoten) muss der/die LeserIn nicht nur vor- und zurückblättern, sondern muss auch jeweils feststellen, um welches Kapitel es sich handelt.

[...]

Beschränken Sie die Anmerkungen auf das Wesentliche. Prüfen Sie, ob diese nicht auch in den laufenden Text integriert werden können oder ob Sie darauf verzichten können. Anmerkungen sind kein Abladeplatz für übriggebliebene Materialien! Der Umfang der Anmerkungen darf nicht mit jenem Ihrer Arbeit konkurrieren!

Sofern eine Anmerkung das Ausmaß von mehreren Seiten einnimmt und Sie auf keinen Fall darauf verzichten wollen, können Sie einen Exkurs schreiben. Der Exkurs ist eine Möglichkeit, Überlegungen einzubringen, die den Fließtext oder sogar die Kapitelstrukturierung stören würden. Der Exkurs wird im Inhaltsverzeichnis extra ausgewiesen. Überprüfen Sie aber auch hier die Sinnhaftigkeit!

[...]

Fuß- bzw. Endnoten können auch als Ort der Quellenangabe verwendet werden. Im Rahmen der hier vorgestellten sozialwissenschaftlichen Zitierweise ist dies jedoch nicht üblich.

Wenn der Herr Peus das beachtet hätte, wäre Lesenden auch einiges erspart worden.

Es sind die politischen Präferenzen des Herrn Peus ja inzwischen bekannt, mit "Harmonie" trefflich beschrieben, ich amüsiere mich aber über Politiker (m,w,d) aus allen Parteien und über andere Zeitgenossen (m,w,d), die Eigentore schießen, das oben erwähnte fand ich lediglich besonders gut gelungen und auch passend zum Thema.

Beste Grüße an alle solche Torschützen (m,w,d)

0

Ein Politiker fordert, dass in der Schule mehr Gedichte gelehrt werden.

Auf Nachfrage kann er kein Gedicht nennen.

Alle lachen.

Aber: Gibt ihm seine Unfähigkeit nicht recht? Wenn ihm keine Gedichte einfallen: spricht das nicht dafür, dass mehr Gedichte gelehrt werden?

0

Nö. Seine Unfähigkeit zeigt nicht, dass er recht hat. Vielmehr zeigt sie entweder, wie schlecht er in der Schule war oder wie vergesslich er ist oder dass er keine Ahnung vom heutigen Unterricht hat.

Der Schüler, der ihn interviewt hat, sagte klipp und klar, dass Schüler:innen heute viele Gedichte lernen müssen – zum Teil auswendig. Also gilt scheinbar Folgendes. Wenn Schüler:innen auch zur Schulzeit des Politikers viele Gedichte – zum Teil auswendig – lernen mussten, so war dieser Politiker entweder ein schlechter Schüler oder ist er erstaunlich vergesslich. Und der Politiker lieferte den Beweis dafür: Laut eigenen Angaben könne er kein Gedicht nennen. Oder aber: Wenn Schüler:innen zur Schulzeit des Politikers nicht viele Gedichte lernen mussten, so hat sich der Schulunterricht im Laufe der Jahre geändert und der Politiker weiß anscheinend nichts davon. 

Damals schlechte Schüler:innen können heute gute Politiker:innen werden. Daran zweifele ich nicht. Verhält sich alles aber nicht anders bei erstaunlich vergesslichen Politiker:innen? bei Politiker:innen, die sich über den heutigen Stand des Unterrichts weder informieren noch informieren lassen – und trotzdem Schulreformen befürworten?

 

Sehr geehrter Herr Winslow, Ihre bedenkenswerten Überlegungen gaben mir Ablass, in wikipedia nach der vita des Herrn Chrupalla MdB zu scheuen. 1991  mittlere Reife nach Aufwuchs in Sachsen. Dass bei den Kommunisten der SBZ keine echte deutsche Kultur beigebracht wurde, scheint mir klar. Ähnlich wie bei dem SS-Rottenführer Girgensohn in NRW. Ich selbst habe in eigener Schulzeit  ( NRW 1958 - 1969 ) nur höchst ungern "Gedichte" gelernt, mein Interesse konzentrierte sich auf Geschichte, Latein, Griechisch. Herr Chrupalle soll laut wikipedia nicht isoliert Gedichte, sondern deutsches Kulturgut begehrt haben. Nun, ich erinnere  mich, dass ich als Wehrpflichtiger mit Freude das Panzerlied gelernt und eingeübt habe. ("Ob's stürmt oder schneit - ob die Sonne uns lacht...."). Deutsches Kulturgut ist aber erst einmal die Sprachbeherrschung. Da alleridngs hapert es, bis in Unversitätsbereich hinein ( ein Assistent erzählte mir: juristische Seminararbeit, 25 Seiten, 300 orthographische Fehler !!!!). Ja, was und wer da so alles mittlerweile "Hochschulreife" zugesprochen bekommt .................

Es geht m.E. nicht um das Auswendiglernen, sondern um das Befassen mit Gedichten. Deutsches Kulturgut im engeren Sinn in Gedichtform sind z.B. "Das Lied von der Glocke" und "Der Ring des Polykrates" von Friedrich Schiller, "Der Erlkönig" von Johann Wolfgang von Goethe und viele andere. Einige davon finden die Lesenden hier: https://poesiapp.org/lyrikschule/die-beruehmtesten-deutschen-gedichte/

Zum "Panzerlied" : Nicht alles, was zur deutschen Geschichte gehört, zähle ich zum deutschen Kulturgut, auch wenn es sich reimt oder gesungen wurde.

0

Aus den Daten des Herrn Peus schliesse ich auf Wehrpflicht W15 nach der 1. Staatsprüfung. In meiner Batterie mit ihren Panzern hatte niemand das Panzerlied gesungen, auch ich nicht als Panzerfahrer und auch nicht als Panzerkommandant.

Auch ich war Wehrpflichtiger W15 und wurde auch noch zum Unteroffizier befohlen, mußte auch nach Entlassung noch eine Wehrübung ableisten, das alles brachte trotzdem einige wertvolle Erfahrungen in Menschenkenntnis mit sich.

Sprücheklopfer oder Schaumschläger erkenne ich also.

0

Eines möchte ich noch anfügen: Ich mußte mich mit meinen eigenen Sprücheklopfereien und Schaumschlägereien intensiv auseinandersetzen und sie analysieren. Über diesen Weg hat sich mein eigener Blick noch einmal geschärft für andere Zeitgenossen und historische Personen (m,w,d), die diese Fehler zeig(t)en und es nicht mal merk(t)en und abstell(t)en, aus welchen Gründen auch immer.

Danke allen Lesenden für das Lesen und Bedenken dieser Zeilen

0

Als deutscher Staatsbürger muß man sich m.E. auch mal mit dem Kulturgut "Des Teufels General" (Drama) und "Der Besuch der alten Dame" (tragische Komödie) von Friedrich Dürrenmatt als Abiturient (mit Reifeprüfung) und besonders noch als Student mit den Peusschen Fächern befaßt haben.

Das "Panzerlied" danach noch zu singen, das zeigt jedenfalls keine Reife !

0

Ja, ja, deutsche Kultur ist weitgespannt. Heine - Denk ich an Deutschland in der Nacht, ..... Deutschland hat ewigen Bestand,
Es ist ein kerngesundes Land,
Mit seinen Eichen, seinen Linden
Werd ich es immer wiederfinden.

Oder, worauf  Herr Ass. Dr.  Gauland MdB hinwies - die Stifterfiguren von Naumburg. Uta ! Man schaue hin! Eine deutsche Adlige! So gekleidet zu sein, kann doch kein genderistisch-feministischer Quarkschwall verbieten!

Und mit van Creveld bewundere ich die guten Seiten gerade auch der Deutschen Wehrmacht. So hat auch der -deutsche - Selige Graf v. Galen  dazu ermuntert, tapfer gegen den gottlosen Bolschewismus zu kämpfen. Über die negativen Begleoterscheinugen,wad da so im eroberten Raum so alles passiert ist, wird ja zu Recht vielfach onehin "gedenklich" erinnert. Selbst ein Vogelschiss von 12/1200  Jahren hat also viele Facetten.

Heute beunruhigen Mordfinanciers wie Biden und seine Kindstötungshilfstruppen in Deutschland sehr viel mehr. 

Da es weder einen Beweis einer Existenz eines Weltenschöpfers (Gott), noch eine Widerlegung desselben gibt, sind sowohl die Religionen, die davon ihre eigene Existenz ableiten als Theisten, als auch die Atheisten der Kommunisten zwei Seiten einer einzigen Medaille, die Fiktion und Einbildung heißt.

Mit Fiktionen und Einbildungen habe ich aber nichts am Hut, sie sind irrational.

0

Übrigens, wer so wie die Wehrmacht einen grossen Brand erst anzündete in seiner Nachbarschaft, danach dann erst sein eigenes Territorium vor diesem Feuer bewahren möchte, der ist auch nicht zu bewundern.

0

Es ist im Prinzip wohl heute wie damals: die Politik, Regierung, entscheidet. Das Militär hat umzusetzen. Im Wahlkampf wird ja heftig debattiert etwa über Entscheidungen zum Einsatz außerhalb Deutschlands.

Es ist aber ein großer Unterschied, ob die Politik, die das Militär einsetzt, von gewählten Parlamentarieren in regelmässig durchgeführten regulären freien und geheimen Wahlen gestaltet wird oder von Diktatoren oder einer Gruppe ohne diese o.g. und ständig erneuerte Legitimation duch das Staatsvolk.

0

Der Versuch zur Tötung Hitlers 1944 wurde nur von sehr kleinen Teilen der Wehrmacht begangen und da war erstens der Angriffskrieg bereits verloren mit vielen zivilen und militärischen Opfern und zweitens war es auch überhaupt nicht sicher, ob nicht andere Einheiten weiter den Kurs der Nationalsozialisten verfolgt hätten, sich also den Putschisten nicht angeschlossen hätten und den Erfolg verhindert hätten.

Noch eins: Die katholische Kirche hatte sich in dieser Zeit vor dem Krieg mit den Faschisten in Italien, in Deutschland und Spanien verbündet, weil ihr der "gottlose Bolschewismus" als der grössere und auch gemeinsame Feind erschien.

Das sind die Fakten.

0

Wie die Lesenden nun sicher erkennen können, Vernunft und Verstand ist nicht allen Zeitgenossen (m,w,d) in ausreichendem Maß gegeben.

Beste Grüße

0

Kommentar hinzufügen