Opa zahlt, wenn Papa weniger als 1.400 € hat

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.10.2021
Rechtsgebiete: Familienrecht2|2649 Aufrufe

Wie der Bundesgerichtshof am 27.10 21 (XII 123/21) entschieden hat, führt das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern dazu, dass die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder entfällt.

Dies folge nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, der nicht nach dem Verwandtschaftsgrad differenziert. Es entspreche auch dem Willen des Gesetzgebers, der diese Regelung seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Vorstellung getroffen hatte, die Erweiterung der Unterhaltspflicht sei wegen der für die Eltern damit verbundenen Härte nicht gerechtfertigt, so lange andere zur Gewährung des Unterhalts verpflichtete Verwandte wie etwa Großeltern vorhanden sind. An dieser gesetzgeberischen Konzeption, die sich in die Konstruktion des Verwandtenunterhalts als Ausdruck der generationenübergreifenden Solidarität einfüge, habe sich bis heute nichts geändert. Werden Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel herangezogen, stellt dies auch keine verdeckte Unterhaltsgewährung an die Kindeseltern dar. Vielmehr haften sie gemäß § 1607 Abs. 1 BGB originär nur auf Unterhalt gegenüber ihren Enkelkindern. Die Kindeseltern müssen ihren eigenen angemessenen Unterhalt (seinerzeit 1.300 , jetzt 1.400 €) selbst sicherstellen.  
 

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2 Kommentare

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Der Mehrheit der Bevölkerung dürfte dies wohl nicht bekannt sein.

Würde es öffentlich bekannt gemacht, dann würden viele Eltern wohl nicht mehr so unbefangen wie bisher ihre gerade volljährigen Kinder dazu drängen, zu heiraten und eine Famlilie zu gründen.

Aber die Bürger werden ja auch vor einer Heirat nicht über die Rechtsfolgen aufgeklärt.

Der Staat hält das Volk mehrheitlich dumm (als Schulkind wird man zwar über das Periodensystem der chemischen Elemente und über Differenzialrechnung informiert, aber nicht über die Rechtsfolgen wenn man heiratet oder Kinder oder Enkel bekommt, und erst Recht nicht über die Rechtsfolgen wenn man sich zur Bundeswehr geht). Von sich aus gehen ja nur wenige Leute zu Anwalt um sich über Rechtsfolgen aufklären zu lassen, denn die Mehrheit erkennt im Vorhinein die Probleme nicht, und sieht daher keinen Anlass für Information Geld auszugeben

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