Japanischer Bahnbetreiber kürzt Lokführer den Lohn wegen einminütiger Verspätung

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 15.11.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|2174 Aufrufe

„Verzögerungen im Betriebsablauf“? In Japan werden hierfür offenbar die Lokführer persönlich zur Verantwortung gezogen. Das verursacht nicht nur Stress, sondern kann sogar zu einem Lohnabzug führen. Vom deutschen Arbeitsrecht, das eine Lohnminderung nicht kennt und die Haftung von Arbeitnehmern einschränkt, ist das weit entfernt. Ebenso sind horrende Ersatzansprüche bedrängter Arbeitnehmer wegen immaterieller Schäden dem deutschen Recht fremd. Daher mutet der in einem Bericht des Spiegels vom 11.11.2021 geschilderte Fall kurios an:

Vor dem Bezirksgericht Okayama im Westen Japans wird nach diesem Bericht ein Fall verhandelt, bei dem es um eine Verspätung von einer Minute geht. Wegen dieser Minute wurde einem japanischen Lokführer der Lohn um umgerechnet 33 Cent gekürzt. Der Zugführer sollte im Juni 2020 einen Zug in ein Depot im Bahnhof von Okayama bringen, wartete aber am falschen Bahngleis auf dessen Ankunft. Sein Versehen bemerkte er erst, als ein anderer Zug einfuhr. Er eilte zum richtigen Bahnsteig, kam dort aber zwei Minuten zu spät an, was schließlich zu einer einminütigen Verspätung bei der Abfahrt und einer einminütigen Verspätung beim Abstellen des Zuges im Depot führte. Daraufhin zog ihm sein Arbeitgeber West Japan Railway 85 Yen (rund 65 Cent) vom Juli-Gehalt ab. Die Begründung: Er habe in den zwei Minuten, in denen sich der Umstieg verzögerte, keine Arbeit geleistet. Nachdem der Fahrer die Angelegenheit an eine Arbeitnehmer-Meldestelle herangetragen hatte, reduzierte der Bahnbetreiber den Lohnabzug auf 43 Yen für eine Minute Verspätung. Da der Fahrer dies immer noch für unangemessen hielt, zog er vor Gericht – und verlangt nun fast 17.000 Euro Schadensersatz, unter anderem für „seelische Qualen“. Er habe nur einen kleinen Fehler gemacht und sei nicht seiner Arbeit ferngeblieben. Der Arbeitgeber hält dagegen, es gelte das Prinzip „keine Arbeit, kein Lohn“. Wie der Fall ausgeht, werden wir hoffentlich bald erfahren.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Das heißt doch nur, dass er später gearbeitet hat. Er hat nicht weniger gearbeitet. Und ein Schaden iSe verspäteten Ankunft der Reisenden ist auch nicht entstanden: es ging ja nur ins Depot...

0

Kommentar hinzufügen