Datenschutz im Koalitionsvertrag – einige neue Pläne

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 24.11.2021

Der Datenschutz kommt schon als Begriff im neuen Koalitionsvertrag 17-mal vor:

Hier einige Highlights aus dem eben veröffentlichten Dokument:

  • 462: Förderung von Anonymisierungstechniken, Rechtssicherheit durch neue Standards
  • 463: Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung
  • 464: Rechtsanspruch auf Open Data, Verbesserung der Datenexpertise öffentlicher Stellen
  • 465: Bessere Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes auf europäischer Ebene
  • 466: Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz im BDSG mit der Möglichkeit verbindlicher Beschlüsse
  • 468: Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.
  • 470: Schnelle Verabschiedung einer ambitionierten E-Privacy-Verordnung
  • 1085: Ambitioniertes Abkommen mit den USA, das einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Datentransfer auf europäischem Schutzniveau ermöglicht
  • 1971: Rollout intelligenter Messsysteme als Voraussetzung für Smart Grids unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
  • 2381: Information, Beratung, Antragstellung sowie Kommunikation und Abfragen unter den zuständigen Stellen müssen unter Wahrung des Datenschutzes digital und einfach möglich werden
  • 3209: Erstellung von Positivlisten datenschutzkonformer, digitaler Lehr- und Lernmittel
  • 3409: Polizeiarbeit: besserer Rechtsschutz sowie die Datenaufsicht durch den BfDI
  • 3514: Grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit bei Sicherung eines hohen Datenschutzstandards und Verbesserung des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes
  • 3609: Hilfenetzwerk für Kinder der beteiligten Akteurinnen und Akteure muss verbessert und verbindlicher geregelt werden – unter Wahrung des Datenschutzes
  • 3666: Überwachungssoftware: Für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTis) und in enger Abstimmung mit den Ländern für die gemeinsamen Zentren (GTAZ etc.) gesetzliche Grundlagen, klarere Verantwortlichkeiten und lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden
  • 3813: Die Datei „Gewalttäter Sport“ wird in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Löschfristen, Transparenz und Datenschutz reformiert
  • 4533:  Die Potenziale des Europäischen Gesundheitsdatenraumes sollen bei Wahrung von Datenschutz und Patientensouveränität erschlossen und der Kampf gegen Antibiotikaresistenz verstärkt werden.
  • 5821: Verbesserung der Qualität der Daten im Transparenzregister, das Datenbankgrundbuch mit wird mit dem Transparenzregister verknüpft, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden. Verknüpfung und Nutzung datenschutzkonform.

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15 Kommentare

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Tja, da ist wenig drin, dass nicht auch eine GroKo vollmundig angekündigt hätte. Die Tendenz zur Zentralisierung, z.B. bei der Datenschutzkonferenz, fällt auf, was den Landesdatenschutzbehörden missfallen dürfte.

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Thanks. Here is a quickly translated English version of the excerpts above:

- 462: Promotion of anonymization techniques, legal certainty through new standards 

- 463: Criminal liability for unlawful de-anonymization

- 464: Legal right to open data, improvement of data expertise of public bodies 

- 465: Better enforcement and coherence of data protection at the European level

- 466: Institutionalization of the German "data protection conference" in the German Federal Data Protection Act with the possibility of binding resolutions 

- 468: New regulations on employee data protection to achieve legal clarity for employers as well as employees and to effectively protect personal rights. 

- 470: Rapid adoption of an ambitious e-privacy regulation.

- 1085: Ambitious agreement with the U.S. that enables legally secure and data-protection-compliant data transfer at a European level of protection.

- 1971: Rollout of smart metering systems as a prerequisite for smart grids while ensuring data protection and IT security

- 2381: Information, consultation, application as well as communication and queries among the responsible bodies must be made possible digitally and easily while ensuring data protection

- 3209: Creation of positive lists of digital teaching and learning aids that comply with data protection requirements.

- 3409: Police work: better legal protection and data supervision by the Federal Data Protection Agency

- 3514: Cross-border police and judicial cooperation to ensure a high standard of data protection and a high standard of data protection and improving cross-border legal protection

- 3609: Assistance network for children: all involved actors must be improved and regulated in a more binding manner - while preserving data protection

- 3666: Surveillance software: For the Central Office for Information Technology in the Security Sector (ZiTis) and in close coordination with the states for the joint centers (GTAZ, etc.) legal foundations, clearer responsibilities and complete control by parliaments and data protection supervisory authorities

- 3813: The "Violent Offenders in Sport" file will be reformed with regard to the rule of law, deletion deadlines, transparency and data protection

- 4533: The potential of the European Health Data Area must be exploited while maintaining

data protection and patient sovereignty, and the fight against antibiotic resistance is to be stepped up.

- 5821: Improve the quality of data in the transparency register, the database land register with be linked to the transparency register to end the concealment of the true owners of real estate. Linkage and use must be compliant with data protection.

Haben die Ampel-Koalitions-Partien die Vorratsdatenspeicherung und das Netzwerkdurchsuchungsgesetz vergessen?

Halten deren Politker das für nicht wichtig genug, überhaupt etwas dazu zu sagen?

Oder unterfällt deren Haltung dazu auch dem seit Septmber eingeübten intransparenten Anti-Glasnost-Kurs, seit September euphemistisch mit "Vertraulichkeit" beschrieben.

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Die LTO-Presseschau:

Koalitionsvertrag: SPD, Grüne und FDP haben sich zwei Monate nach der Bundestagswahl auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Der Vorschlag umfasst das Arbeitsprogramm des Ampelbündnisses bis zum Jahr 2025 auf 177 Seiten. LTO (Hasso Suliak) schildert die rechtspolitischen Projekte: Schaffung einer unabhängigen Polizeibeauftragten, Überprüfung der Sicherheitsarchitektur, Verlängerung des Pakts für den Rechtsstaat, gesetzliche Regelung von V-Personen, Reform der Richterwahl zu den obersten Bundesgerichten, Ermöglichung von Online-Verhandlungen, Bild- und Tonaufzeichnungen von Vernehmungen und Hauptverhandlungen, Ersatz des Transsexuellengesetzes durch ein Selbstbestimmungsgesetz, Kinderrechte ins Grundgesetz, Streichung der "Rasse" im Grundgesetz, Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie über EU-Recht hinaus, Rechtsrahmen für Legal Tech und die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene.

Die Rechtswissenschaftler Peter Bert und Benedikt Windau beschäftigen sich auf zpoblog.de mit den im Koalitionsvertrag enthaltenen Reformvorhaben im Zivilprozessrecht. Spannend sei u.a. der geplante Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes. Wie das Thema Datenschutz im Koalitionsvertrag Berücksichtigung findet, wird auf beck-community (Axel Spies) stichpunktartig aufgelistet. In Bezug auf die Ambitionen der Ampel-Parteien, Cannabis zu legalisieren merkt Simon Langemann (Zeit) kritisch an, dass es schwierig werde, eine bessere Situation als in den Niederlanden zu schaffen, wo die Legalisierung auch das Wachstum krimineller Drogennetzwerke stärkte.

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Spannend wird sein, ob die Koalition wirklich umsetzt ECLI:DE:BGH:2019:210219UIZR98.17.0BUNDESGERICHTSHOFIMNAMENDESVOLKESURTEILI ZR 98/17Verkündet am:21. Februar 2019.

Der Kampf gegen das LÖSCHEN. Die angedrohten Konsequenzen  "schärfen" bzw. verschärfen. Wer löscht - Freiheitsstrafe  nicht unter 3 Jahren. DAS wäre ein wirksamer Schutz der Meinungsfreiheit.

Besten Dank. Zur Vorratsdatenspeicherung steht im Koalitionsvertrag:

3643: "Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können."

Haben die von der Ampel den Schuss nicht gehört? Der EuGH hat doch spätestens mit dem Urteil RS C 623-17 die Richtung längst vorgegeben: 

https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-623/17 

RZ 81: "Daraus folgt, dass eine nationale Regelung, die den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste vorschreibt, den Sicherheits- und Nachrichtendiensten Verkehrs- und Standortdaten durch eine allgemeine und unterschiedslose Übermittlung offenzulegen, die Grenzen des absolut Notwendigen überschreitet und nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden kann, wie es Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 im Licht von Art. 4 Abs. 2 EUV sowie der Art. 7, 8 und 11 der Charta und ihres Art. 52 Abs. 1 verlangt."

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Der Druck der Behörden (und der Öffentlichkeit, wenn etwas passiert) wird nach dem neuesten Gutachten des Generalanwaltes bleiben:

"Dabei wundert sich Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona, der aus Spanien kommt, dass die Forderungen nach mehr Vorratsdatenspeicherung nicht aufhören. Die Staaten würden das als notwendiges Instrument zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus sehen.  Sánchez-Bordona meint aber: Nach den Urteilen des EuGH aus den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2020 sei doch zu erwarten gewesen, dass der Debatte damit ein Ende gesetzt wurde. Der Gerichtshof hätte sich schließlich darum bemüht, die Gründe für seine Haltung detailliert zu erläutern und hätte auch den Dialog mit den nationalen Gerichten gesucht."

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/vorratsdatenspeicherung-eugh-101.html

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Auch nocn erwähnenswert hier: Begleitend soll ein „Datengesetz“ verabschiedet werden, um insb. die Themen „Datentreuhänder“, „Datendrehscheiben“ und „Datenspenden“ zu regeln. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu:

Die Potenziale von Daten für alle heben wir, indem wir den Aufbau von Dateninfrastrukturen unterstützen und Instrumente wie Datentreuhänder, Datendrehscheiben und Datenspenden gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen. (…) Ein Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben, Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren. (…) Mit einem Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen.

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Um eimal einen Bekeg für das Löschterrorwesen zu geben:

 Dr. Egon Peus kommentiert am Do, 2021-12-02 15:14 PERMANENTER LINK

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Etwas überraschend fragt sich, ob die Beschlüsse nicht zunächst strafrechtliche Relevanz haben. Sie nennen sich Beschlüsse, vgl.  § 25 Abs. 2 BVerfGG. Es fragt sich, ob die Plenarversammlung vom 30. Juni 2021 mit konkret-verfahrensrelevanter Rechtserörterung mit Partei - freilich nur einer Seite, vgl. BVerfG 2 BvE 4/20, Beschluss vom 20. Juli 2021; Pressemitteilung 21. Juli 2021; Welt 9.Okt.,  RT.DE 12. Okt., tichyseinblick 10.Okt., Welt 11.10., 15.10., ZDF heute 18.10.2021, Welt 8.10.2021 - nun als "mündliche Verhandlung" zu qualifizieren ist, und wenn ja: ob die Unterlassung einer Protokollierung und/oder fehlende Angabe in der "Entscheidung" nach § 348 StGB zu qualifizieren ist.

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Dr. Egon Peus kommentierte zu BVerfG: Schulschliessungen während Bundesnotbremse zulässig1

 Dr. Egon Peus kommentiert am Do, 2021-12-02 15:19 PERMANENTER LINK

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In den bisher erkennbaren Debatten wird nicht erwähnt: Das - im Prinzip insoweit billigenswerte - Vorgehen des BVerfG erübrigt separate "Kindergrundrechte" durch separate Norm. Es gibt sie bereits, so hier auf Bildung.

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Dr. Egon Peus kommentierte zu BVerfG: Schulschliessungen während Bundesnotbremse zulässig2

 Dr. Egon Peus kommentiert am Do, 2021-12-02 15:35 PERMANENTER LINK

Unklar und eventuell besorgniserregend ist allerdings Tz 68 mit Tz 66: Das BVerfG sieht das deutschrechtliche verfassungsrechtliche Recht "im Einklang" mti angeblich völkerrechtlichen Gewährleistungen, so in Tz 68 mit einer VN-"Kinderrechtskonvention". Verschiedene Schulen, anscheinend auch Eliteschulen , sollen "ALLEN" Kindern "verfügbar" sein. Nun ahnt man, dass ein solches Grundrecht nicht beim Abitur endet, sondern auch Hochschulausbildung umfassen wird. Vollidioten und Personen mit IQ unterhalb 50 sollen also a) alle Abitur machen können  b) letztlich Verfassungsrichter werden können; alles (!!) muss ihnen ja "verfügbar" sein.  Das berührt laufenden Prozess, so zu dem Lufthanse-Alpenabsturz durch einen Geisteskranken Piloten, dem die Flugerlaubnis denn ja auch ebenso "verfügbar" sein müsste wie Blinden die Busfahrerlaubnis. Mir scheint eher, dass die Formulierung jener "Kinderrechtskonvention" entweder totaler Blödsinn ist oder wenigstens sehr zurückhaltend zu interpretieren sein sollte.

 

 

 Dr. Egon Peus kommentiert am Do, 2021-12-02 23:14 PERMANENTER LINK

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Dr. Egon Peus kommentiert am Do, 2021-12-02 15:14 PERMANENTER LINK

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Etwas überraschend fragt sich, ob die Beschlüsse nicht zunächst strafrechtliche Relevanz haben. Sie nennen sich Beschlüsse, vgl.  § 25 Abs. 2 BVerfGG. Es fragt sich, ob die Plenarversammlung vom 30. Juni 2021 mit konkret-verfahrensrelevanter Rechtserörterung mit Partei - freilich nur einer Seite, vgl. BVerfG 2 BvE 4/20, Beschluss vom 20. Juli 2021; Pressemitteilung 21. Juli 2021; Welt 9.Okt.,  RT.DE 12. Okt., tichyseinblick 10.Okt., Welt 11.10., 15.10., ZDF heute 18.10.2021, Welt 8.10.2021 - nun als "mündliche Verhandlung" zu qualifizieren ist, und wenn ja: ob die Unterlassung einer Protokollierung und/oder fehlende Angabe in der "Entscheidung" nach § 348 StGB zu qualifizieren ist.

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Dr. Egon Peus kommentierte zu BVerfG: Schulschliessungen während Bundesnotbremse zulässig1

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Dr. Egon Peus kommentierte zu BVerfG: Schulschliessungen während Bundesnotbremse zulässig2

1983 waren FDP und Grüne aus datenschutzrechtlichen Bedenken noch gegen eine Volkszählung, und die gegen die Volkszählung vor dem Bundeserfassungsgericht klagenden Hamburger FDP-Bürgerschaftsabgeordeneten bekamen auch Recht.

Nun planen FDP, Grüne und SPD eine Volkzählung für Mai 2022.

Vorbereitet hatte dies bereits die große Koalition von CDU, CSU, und SPD.

Entschieden dagegen scheinen derzeit wohl nur die Piraten zu sein.

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Hat die Bundestags-Regierungsparteien-Koalition auch Stellung genommen zu den Plänen der Weltbank, daß Telekommunikation oder zumindest das Telefonieren demnächst nur noch mit einer von den Regierungsbehörden vergebenen der Steuernummer ähnlichen Bürgernummer möglich sein soll?

Nigerias Regierung verlangt seit Neuestem, dass alle SIM-Karten mit der Nationalen Identifikationsnummer (Bürgernummer) verknüpft werden. 73 Millionen SIM-Karten wurden im April blockiert.  So wird das globale Überwachungsprogramm "ID2020"durchgesetzt.  Auch ein digitales Zentralbankgeld hat Nigeria mit IWF-Unterstützung schon.  Bei uns in EU-Europa geht wohl auch alles in diese Richtung.

 

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Hat die Bundestags-Regierungsparteien-Koalition auch Stellung genommen zu den Plänen der Weltbank, daß Telekommunikation oder zumindest das Telefonieren demnächst nur noch mit einer von den Regierungsbehörden vergebenen der Steuernummer ähnlichen Bürgernummer möglich sein soll?

Nigerias Regierung verlangt seit Neuestem, dass alle SIM-Karten mit der Nationalen Identifikationsnummer (Bürgernummer) verknüpft werden. 73 Millionen SIM-Karten wurden im April blockiert.  So wird das globale Überwachungsprogramm "ID2020"durchgesetzt.  Auch ein digitales Zentralbankgeld hat Nigeria mit IWF-Unterstützung schon.  Bei uns in EU-Europa geht wohl auch alles in diese Richtung.

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Der Koalitionsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Führungen der Bundestagsfraktionen der an der Regierungskoalition beteiligten Parteien. Die Wähler bzw. die Bürger können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten, da sie selbst ja nicht Vertragspartei sind, und der Vertrag auch keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Dementsprechend ist des der in Berlin ansässigen Bundesregierung und auch den Vertretern der Bundesregierung in den EU-Gremien nun wohl leider möglich, öffentliche Orte (also quasi wohl fast alles was nicht in Privatwohnungen ist?) mit Videokamers zu überwachen, und zugleich sogenannte künstliche-Intelligenz zur KFZ-Kennzeichenerfassung und auch zur Gesichtserkennung einzusetzen, und alle diese Daten dauerhaft zu speichern und weiterzuverarbeiten. Und während früher eine Kameraüberwachung, an denen Mitarbeiter von Bahnhöfen, Flughäfen, und Ordnungsämtern, sowie Polizisten und Verfassungschutzbeamte, die an den Kameras verkabelte Bildschirme "live" beobachten, aber dabei grundsätzlich keine Filmaufnnahmen machen (es sei denn es ereignet sich eine Straftat), als weniger eingriffsintensiv galten, sollen nach dem neuesten Willen der Ampel-Regierung und der EU-Experten permanente Filmaufzeichnungen, die vollumfänglich gespeichert und mit Gesichtserkennungsoftware kombiniert werden, nicht "live" sondern im Nachhinein ausgewertet werden, und dies soll nach der allerneusten EU-Meinung dann als weniger Eingriffsintensiv gelten. Muss man das verstehen? Muss man da eventuell sogar Beifall spenden? Ich glaube ich verstehe es nicht. Ist hier jemand so kompetent, das Ganze erklären zu können?      

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