Was dem juristischen Laien so alles zugetraut wird

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.11.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht2|3313 Aufrufe

Dass manche Gerichte sehr optimistische Erwartungen an die juristischen Fähigkeiten von Laien haben, zeigt das Urteil des VG Berlin vom 22.10.2021 – VG 4 K 331/21. Das Urteil erging zu der Frage, ob die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren notwendig war oder nicht. Der Kläger war vom Bezirksamt aufgefordert worden, eine angezeigte Gewerbetätigkeit sofort einzustellen und abzumelden, auch war ein Zwangsgeld angedroht worden mit der Begründung, dass eine Gewerbeuntersagung aus dem Jahre 2003 vorliege. Dabei hatte aber das Bezirksamt nicht berücksichtigt, dass der Untersagungsbescheid bereits 2014 von einer anderen Gemeinde im Rahmen eines Wiedergestattungsverfahrens aufgehoben worden war. Der Kläger hatte in dieser Situation einen Anwalt beauftragt, der Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht erbeten hat. Das Gericht war der Auffassung, es sei für den Kläger ohne weiteres zumutbar gewesen, das Bezirksamt zunächst selbst (gegebenenfalls auch nur durch einen einfachen entsprechend Telefonanruf) von der Aufhebung des Untersagungsbescheids in einem anderen Verfahren in Kenntnis zu setzen und so „die behördliche Unkenntnis auszuräumen“. Dazu hätte es keiner Rechtskenntnisse und noch weniger Akteneinsicht bedurft. Dabei wird jedoch verkannt, dass ein juristischer Laie nicht ohne weiteres die Bedeutung der Aufhebung der Gewerbeuntersagung im Rahmen eines Verfahrens bei einer anderen Gemeinde erkennen kann, auch läuft die Widerspruchsfrist, die durch einen „einfachen Telefonanruf“ auf jeden Fall nicht gewahrt würde.

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2 Kommentare

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Total fair. Die zuständige Fachbehörde mag den Sachverhalt zwar nicht durchschaut haben, aber an den Adressaten kann man doch wohl einen höheren Maßstab anlegen.

Auch muss berücksichtigt werden, dass sich hier jemand - auch noch mit Erfolg - gegen einen Verwaltungsakt gewehrt hat. Da müssen ihm zumindest Verfahrenskosten auferlegt werden, bevor das Vorbildcharakter entwickelt. Das hässliche Gewächs der Anarchie muss ausgerissen werden, bevor es Wurzeln schlägt!

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Die Berlin(-Brandenburger)-Gerichte sind schlicht und einfach nicht mehr zitabel. In der Mehrzahl sind die dortigen Urteile eigenwillig und unvertretbar falsch.

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