Strafrecht und Strafprozessrecht im Koalitionsvertrag

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 28.11.2021

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP enthält zum Strafrecht und Strafprozessrecht folgende Aussagen (Seite 104 ff.):

„Justiz

Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung. …

Das Strafrecht ist immer nur Ultima Ratio. Unsere Kriminalpolitik orientiert sich an Evidenz und der Evaluation bisheriger Gesetzgebung im Austausch mit Wissenschaft und Praxis. Wir überprüfen das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche und legen einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz. Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung.

Wir machen Strafprozesse noch effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher, ohne die Rechte der Beschuldigten und deren Verteidigung zu beschneiden. Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Unter anderem regeln wir die Verständigung im Strafverfahren einschließlich möglicher Gespräche über die Verfahrensgestaltung und das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation. Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein. Wir stellen die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher.

Kampf gegen Organisierte Kriminalität

Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und einer verbesserten Analysefähigkeit. Die bestehende Koordinierungsstelle OK beim BKA entwickeln wir zu einem Teil der Gemeinsamen Zentren auf gesetzlicher Grundlage weiter. Im OK-Lagebild sollen relevante Gruppierungen, z. B. die der Mafia oder der sogenannten Clankriminalität, aussagekräftiger analysiert werden. Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt. Den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren wir.

Kampf gegen Extremismus

Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie. Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, Verschwörungsideologien, Linksextremismus oder jeder anderen Form des Extremismus. Dazu bedarf es einer Gesamtstrategie auf nationaler und europäischer Ebene aus Prävention, Deradikalisierung und effektiver Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden wir anpassen und weiterentwickeln. Datenbanken in der EU wollen wir kompatibel ausgestalten, die Gefährder-Definitionen vereinheitlichen, deren Früherkennung forcieren und für eine koordinierte Überwachung sorgen. Wir verbessern die Erfassung der politisch motivierten Kriminalität, z. B. in Hinblick auf frauen- und queerfeindliche Hasskriminalität. Bewährte Präventions und Deradikalisierungsprogramme, insbesondere in Gefängnissen, stellen wir auf eine verlässliche finanzielle Grundlage. Wir verbessern die Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte. Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg. Der 11. März wird nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Den Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen und Katastrophen nationaler Tragweite wollen wir empathischer und würdiger gestalten. Die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) wird für die Tätigkeit auch in Deutschland als Ombudsstelle ausgerichtet. Wir schließen Lücken im Opferentschädigungsrecht und bei der Opferhilfe. Die Akten der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen sollen der Öffentlichkeit und Forschung langfristig zur Verfügung stehen.

Kampf gegen Kindesmissbrauch

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch stärken wir das Bundeskriminalamt (BKA) personell und entlasten die Beschäftigten bei der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch technische Lösungen – unter Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten der Opfer – und realisieren den tagesaktuellen Abgleich mit den Datenbanken. Die Informationsweitergabe zwischen den Ämtern und den am Hilfenetzwerk des Kindes beteiligten Akteurinnen und Akteuren muss verbessert und verbindlicher geregelt werden – unter Wahrung des Datenschutzes und Achtung der Vertrauensstellung der Jugendämter. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden“ unterstützen wir. Wir wollen eine kindgerechte Justiz und Verwaltung, die Kindern Gehör schenkt.

Die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Gruppen, wie Sportvereinen, Kirchen und der Jugendarbeit, werden wir begleiten, aktiv fördern und wenn erforderlich gesetzliche Grundlagen schaffen.

Waffenrecht, Sicherheitsdienste

Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.

Private Sicherheitsdienste werden wir mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz regulieren.

Freiheit und Sicherheit

Wir sorgen für eine vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik. Dies werden wir mit einer unabhängigen interdisziplinären Bundesakademie begleiten. Die Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Die Sicherheitsgesetze wollen wir auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin evaluieren. Deshalb erstellen wir eine Überwachungsgesamtrechnung und bis spätestens Ende 2023 eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen. Jede zukünftige Gesetzgebung muss diesen Grundsätzen genügen. Dafür schaffen wir ein unabhängiges Expertengremium (Freiheitskommission), das bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben berät und Freiheitseinschränkungen evaluiert.

Videoüberwachung kann die Präsenz einer bürgernahen Polizei nicht ersetzen, sie aber an Kriminalitätsschwerpunkten ergänzen. Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.

Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.

Mit der Login-Falle wollen wir grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen, um die Identifizierung der Täterinnen und Täter zu erreichen.

Die Ausnutzung von Schwachstellen von IT-Systemen steht in einem hochproblematischen Spannungsverhältnis zur IT-Sicherheit und den Bürgerrechten. Der Staat wird daher keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten, sondern sich in einem Schwachstellenmanagement unter Federführung eines unabhängigeren Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik immer um die schnellstmögliche Schließung bemühen.

Für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, setzen wir die Eingriffsschwellen hoch und passen das geltende Recht so an, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist. Die Befugnis des Verfassungsschutzes zum Einsatz von Überwachungssoftware wird im Rahmen der Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben. Transparenz und effektive Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Parlament werden wir sicherstellen.

Wir schaffen für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZiTis) und in enger Abstimmung mit den Ländern für die gemeinsamen Zentren (GTAZ etc.) gesetzliche Grundlagen, legen die Verantwortlichkeiten klarer fest und garantieren die lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden.

Zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit lehnen wir verpflichtende Uploadfilter ab. Nachrichtendienste sind ein wichtiger Teil der wehrhaften Demokratie. Wir achten das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten. Wir stärken und bauen die Kontrolle, insbesondere die parlamentarische, aller nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes weiter aus. Das Sicherheitsrecht des Bundes, einschließlich der Übermittlungsvorschriften reformieren wir umfassend. Hilfsorgane der Parlamentarischen Kontrolle stärken wir. Die Wahrnehmung der Rechte Betroffener verbessern wir. Kontrolllücken schließen wir. Die Arbeit der Dienste wird durch eine fundierte wissenschaftliche Analyse gestärkt und differenziert. Wir schaffen eine unabhängige Kontrollinstanz für Streitfragen bei VS-Einstufungen und verkürzen die archivrechtlichen Schutzfristen auf maximal 30 Jahre.

Wir regeln Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen, Gewährspersonen und sonstigen Informantinnen und Informanten aller Sicherheitsbehörden gesetzlich und machen sie unter Wahrung der notwendigen Anonymität parlamentarisch überprüfbar. Wir prüfen, ob die Nachrichtendienste bei der Nachverfolgung von Transaktionen zur Terrorismusfinanzierung über ausreichende Möglichkeiten verfügen.“

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2 Kommentare

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Irgendwie ist es doch schade. Da zitiert man einen Absatz aus dem Ampel-Evangelium wörtlich, und deutet ihn aus - da wird es weggelöscht. Das muss ja nicht sein:

Dr. Egon Peus kommentiert am So, 2021-11-28 17:53 PERMANENTER LINK

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sO SO; ALSO: "Videoüberwachung kann die Präsenz einer bürgernahen Polizei nicht ersetzen, sie aber an Kriminalitätsschwerpunkten ergänzen. Flächendeckende Videoüberwachung und den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab. "

Im Klartext: Wir sind engste Freunde der allgemeinen Gewaltkriminalität, solche Gewaltkriminellen sind unsere besten Freunde (und wählen uns ja auch). Alles, waS FLÄCHENDECKEND IM ÖFFENTLCHEN RAUM ZUR BEOBACHTUNG, MINDESTENS ABER ERFOLGREICHEN FAHNDUNG DURCH PERMANENTE, KONSEQUENTE VIDEOÜBERWACHUNG und aufzeichnung FÜHREN KÖNNTE, IST UNS EIN GRAUS: DIE VERBRECHER MÜSSEN STETS DIE GELEGENHEIT HABEN , UNERKANNT ZU BLEIBEN ! Auf den Gedanken, alles zu speichern, automatisch, und nur nach richterlicher Erlaubnis "anlassbezogen", weil ein Verbrechen begangen wurde, dann reingucken zu lassen, kommen wir Schmalhirne aus Perversistan nicht.  Merke: Datenschutz ist Verbrecherschutz. 

Neueste Kommentare

Dr. Egon Peus kommentierte zu Strafrecht und Strafprozessrecht im Koalitionsvertrag1

Wegen des Bezugs aus dem Debattenstrang zum Koalitionsvertrag / Familienrecht zum Strafrecht erlaube ich mir, auch hier zu übernehmen:


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Wenn ich einen Fehler bemerke, so stehe ich dazu - mit Bedauern -  und korrigiere. Also die Zuckerstückchen-Darlegung war nicht gelöscht, sondern ist weiter  vorhanden, 11-28,, 21:31. Allerdings ist eine andere Eintragung futsch. Mit der ich auf des armen Würmchens zweimalige Fehlversuche 11-28  18:00 und 18:07 regaiert hatte, zumal mir zwischenzeitlich per mail das gewünschte Pöbelgut durchaus zur Kenntnis gegeben worden war: mit zwei mails 18:00 und 18:07, eine so: 

Sehr geehrte(r)Dr. Egon Peus,

Gast hat einen Kommentar zu "Familienrecht im Koalitionsvertrag" geschrieben:

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Nichts gegen alle
Nichts gegen alle Faktenchecks, aber wer nur in Peusscher Manier eine
selektive Blickweise hat, der sagt eben nur bestenfalls eine halbe Wahrheit.
Peussche Wertungen auf dieser Grundlage sind dann auch mehr als dünn, oder
verfälschen, wie auf seiner Website, auf der er deswegen auch keine
Kommentare zulässt.

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Sie können den Kommentar hier lesen
https://community.beck.de/comment/277941#comment-277941

Darauf hatte ich dann reagiert so:

Dr. Egon Peus kommentiert am So, 2021-11-28 18:14 PERMANENTER LINK

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Ach, armes Würmchen, schon zweimal erhalte ich als mail Ihre Anpöbelung! TIP: In concreto oben werte ich nicht, sondern trage NUR Fakten vor. Freilich werte ich sie aus. Wer Fakten dagegen vortragen möchte, mag es tun.

Neueste Kommentare

Dr. Egon Peus kommentierte zu Familienrecht im Koalitionsvertrag23

Wir lernen also: es wird gelöscht. Aber auch: es gibt Leereintragungen, bei denen jemand etwas versucht hat, aber  nicht in den blog bekommt, genau dies aber wird durchaus per mail annonciert.

Es gibt einen anderen Debattenstrang, der sich mit Ampel und Strafrecht befasst, Diese Löschereien wären es wert, streng unter Strafe gestellt  zu werden. Zur beampelten Anonymität bin ich momentan neutral. In den Wirrungen jener Koalitionsvereinbarung  soll ja wohl a) Anonymität "wg. Hass und Hetze" verboten werden  b) in der Ecke der Datenschützis zugelassen werden.

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