Eine Polizeikontrolle und Google Translate

von Peter Winslow, veröffentlicht am 30.11.2021

Heute dürfte es niemanden mehr überraschen. Die Argumentation für die Qualität der Ergebnisse maschineller Übersetzungsplattformen ist dieselbe Argumentation gegen diese Qualität. Diese Plattformen liefern einfach und schnell Ergebnisse. Sie übersetzen alles ohne Mühe und ohne Widerrede. Wenn sie nicht kostenlos sind, sind sie kostengünstig. Man sieht mehr oder minder über jede Fehlübersetzung hinweg. Anders gesehen: Man wird zum willigen Opfer eines Hokuspokus. Diese Plattformen liefern einfach und schnell Ergebnisse. Sie übersetzen alles ohne Mühe und ohne Widerrede. Wenn sie nicht kostenlos sind, sind sie kostengünstig. Man sieht mehr oder minder über jede Fehlübersetzung hinweg. Übersetzungen werden aus einer Platform gezaubert wie Kaninchen aus einem Hut. Hinzu kommt: Bestimmte inartikulierte Laute und ein gewisses Klatschen begründen die Gefahr, dass das eine Lager mit dem anderen verwechselt wird. Beim Einsatz maschineller Übersetzungsplattformen sagt das eine Lager »aha« und klatscht sich in die Hände; das andere sagt »arg« und klatscht sich auf die Stirn. Es ist eine Frage der Bewertung.

Und so kommen wir zu einem entsprechenden Fall aus den USA. In Union County, Pennsylvania, wurde am 11. Februar 2020, einem etwas wärmeren Wintertag von ca. 9° C, das Auto von Frau Brenda Ramirez-Mendoza durch Herrn Corporal Conrad durchsucht. Herrn Corporal Conrad gibt es wirklich; er ist keine Figur aus einem Roman von Charles Dickens, sondern Polizist bei der Pennsylvania State Police. Frau Ramirez-Mendoza gibt es auch wirklich; sie ist Normalsterbliche und war mit dem Auto von Kalifornien nach New York unterwegs. Sie war also ortsfremd. Und er führte eine Polizeikontrolle unter anderem aufgrund des Vorwands oder der Tatsache durch, dass Frau Ramirez-Mendoza zu schnell gefahren sei. In den USA kann man nie wirklich sicher sein, ob Vorwände oder Tatsachen Polizeikontrollen begründen. In der Vergangenheit ist zu viel vorgefallen. ——Überhaupt: Kurz nach Beginn der Kontrolle stellte Herr Corporal Conrad fest, dass Frau Ramirez-Mendoza der spanischen, nicht der englischen Sprache mächtig ist. Dahingegen ist er der englischen, nicht der spanischen Sprache mächtig.

Es bestand also eine Sprachbarriere. Und nach einigen misslungenen Kommunikationsversuchen setzte Herr Corporal Conrad zur Überwindung dieser Barriere Google Translate ein, was als App bei ihm auf dem Smartphone installiert war.

Conrad would speak English into his phone, the app would translate his statement into Spanish, and then verbalize the translation and display it on Conrad’s phone. The same process occurred, but in reverse, when Ramirez-Mendoza spoke into the phone. Conrad held the phone at all times. (Ziffer I Absatz 4)

In dieser Weise konnten Frau Ramirez-Mendoza und Herr Corporal Conrad mehr oder minder miteinander kommunizieren. Diese Kommunikation, soweit sie überhaupt erfolgte, war aber nicht der Qualität der durch Google Translate gelieferten Übersetzungen zu verdanken. Vielmehr erfolgte diese Kommunikation trotz der Qualität, das heißt: trotz durch Google Translate gelieferter Fehlübersetzungen. Das alles wissen wir deswegen, weil das Gespräch zwischen Herrn Corporal Conrad und Frau Ramirez-Mendoza transkribiert wurde und diese Abschrift, samt englischer Übersetzung der spanischen Teile des Gespräches, beim Gericht eingereicht wurde.* Wir wissen zum Beispiel, dass Frau Ramirez-Mendoza auf die Frage nach ihrem Ziel mit den Worten »[m]y boyfriend is a trailer; he doesn’t live there« antwortete. Nach einigem Hin-und-Her stellte sich heraus, dass ihr Freund Lkw-Fahrer ist. Google Translate übersetzte aber nicht das Wort passend, das Frau Ramirez-Mendoza zur Bezeichnung des Berufs ihres Freundes verwendete.

Die Fehlübersetzungen beschränkten sich aber nicht auf diese eine Berufsbezeichnung. Sie umfassten auch weitere Antworten. Etwa auf die Frage, ob sie vorhatte, mit ihrem Freund wieder nach Kalifornien zu fahren, antwortete sie laut der Abschrift: »[b]ecause the one in New York goes Kentucky from fifth and leaves Texas«. Oder: Auf die Frage, in welchen Hotels sie während ihrer Reise wohnte, antwortete sie laut der Abschrift: »[d]on’t let and grab another one in Indiana … and the other—other hotel in Indiana«. Eine Feststellung, dass Google Translate jeweils Quatsch rausspuckte, bedarf keiner besonderen Kenntnisse der Erdkunde. … Die Fehlübersetzungen beschränkten sich aber nicht auf Übersetzungen aus dem Spanischen ins Englische.

Sie umfassten auch Übersetzungen aus dem Englischen ins Spanische. Diese Fehlübersetzungen konnte das Gericht nur an den in der Abschrift enthaltenen »seltsamen Antworten« erkennen, die Frau Ramirez-Mendoza auf Fragen von Herrn Corporal Conrad gab und für die Herr Corporal Conrad Klarstellungen benötigte. Etwa auf eine Wo-Frage antworte Frau Ramirez-Mendoza mit einer Wer-Angabe. Laut der Übersetzung antwortete Frau Ramirez-Mendoza auf die Frage, wo die Besitzerin des Autos sei, mit den Worten: »she is friend«.

Vor diesem Hintergrund seltsamer Fehlübersetzungen und Antworten kam es zu der Durchsuchung von Frau Ramirez-Mendozas Auto – ja, Sie liegen richtig: mithilfe von Google Translate. Laut dem Gericht habe Google Translate die auf Englisch gestellte Frage nach der Zustimmung der Durchsuchung nicht als Frage, sondern als Erklärung ins Spanische übersetzte.

Conrad asked Ramirez-Mendoza if she had anything illegal in the car. She responded no. Conrad then said: “would like to search the car to make sure, okay?” Google Translate converted this into Spanish, and from the video recording, it appears that the word “registrar” was used in place of the phrase “to search.” The FBI linguist translated the app’s Spanish translation into the statement: “I like to search the car to make sure that it is all right.”

So habe Frau Ramirez-Mendoza Herrn Corporal Conrad jedoch nicht verstanden. Laut eigener Zeugenaussage habe sie »I like check the cars, revise the cars« verstanden. Und gemäß dieses Verständnisses hat Frau Ramirez-Mendoza die einzig richtigen Laute von sich gegeben: »uh-huh«. Diese Antwort nutzte ihr leider nichts. »Uh-huh« verstand Herr Corporal Conrad nicht etwa als »ja, OK, wie Sie meinen« oder als ähnliche abweisende Bemerkung. »Uh-huh« verstand er einfach als Zustimmung und durchsuchte ihr Auto. Bei der Durchsuchung stellte er »ein großes Paket Fentanyl« sicher, das heißt: ein Opioid, das seit Jahren in den USA als Droge missbraucht wird und dort jährlich zu tausenden Todesfällen führt (siehe hier). Aufgrund dieses sichergestellten Beweises nahm Herr Corporal Conrad Frau Ramirez-Mendoza fest.

Am 13. April 2021 – was sich zwischen dem 11. Februar 2020 und diesem Tag ereignete, ist hier nicht von Belang – fand eine Beweisaufnahme vor dem United States District Court, Middle District of Pennsylvania, statt. Frau Ramirez-Mendoza wollte den lästigen Beweis loswerden und begründete ihren Antrag auf Beweisverwertungsverbot mit der Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung. Das geht jedenfalls aus dem Memorandum Order des Gerichts vom 1. Oktober 2021 hervor. Die in diesem Memorandum Order wiedergegebene Begründung von Frau Ramirez-Mendoza kann man wie folgt grob zusammenfassen: Da sie der Durchsuchung nicht zustimmte, sei die Durchsuchung ihres Autos rechtswidrig und somit das sichergestellte Opioid als Beweis unzulässig. Hinzu kommt: Es lägen weder ein Durchsuchungsbefehl noch der Verdacht einer Straftat vor – weitere wichtige Voraussetzungen einer Auto-Durchsuchung nach dem 4th Amendment. Das Gericht teilte ihre Ansicht nicht und lehnte mit dem genannten Memorandum Order den Antrag ab.

Die Details der Ablehnung können den Lesenden erspart bleiben. Ausreichend ist eine vereinfachte Zusammenfassung dahingehend, dass das Gericht die Durchsuchung für nicht rechtswidrig hielt. Der Umstand, dass kein Durchsuchungsbefehl vorlag, war unstrittig und das Gericht stellte fest, dass entgegen der Auffassung von Frau Ramirez-Mendoza der Verdacht einer Straftat vorlag, was allein die Durchsuchung rechtens machte. Von Interesse sind dahingegen einige Details der richterlichen Ausführungen zu der Frage, ob Frau Ramirez-Mendoza der Durchsuchung zustimmte.

Dies habe sie nicht. Die Gründe, die Herrn Corporal Conrad zum Einsatz von Google Translate bewogen, waren dieselben, die das Gericht zum Stattgeben diesen Teil des Antrags bewogen. Er suchte eine einfache und schnelle Lösung, um die Sprachbarriere zu überwinden, und setzte Google Translate ein. Diese App lieferte einfach und schnell Ergebnisse, übersetzte alles ohne Mühe und ohne Widerrede und ohne Kosten. Und Herr Corporal Conrad sah über sämtliche Fehlübersetzungen trotz des Umstandes hinweg, dass diese mehrfach Verwirrung stifteten oder Unsinn hervorbrachten. Aus all diesen und weiteren Gründen, so das Gericht, trage die Staatsanwaltschaft die Beweislast dafür, dass Google Translate auch im Moment der Zustimmung richtig übersetzte, das heißt: in dem Moment, als Google Translate das englische Wort »to search« mit dem spanischen »registrar« übersetzte. Dieser Beweislast sei die Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen. Diese habe nicht dargelegt, dass »registrar« tatsächlich »to search« bedeute. Und das Gericht habe weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht Grund zu der Annahme, dass »registrar« »to search« bedeute.

Von besonderer Wichtigkeit sei die zwischen Frau Ramirez-Mendoza und Herrn Corporal Conrad bestehende Sprachbarriere. Da Herr Corporal Conrad nicht der spanischen Sprache mächtig sei, habe er nicht bestätigen können, ob Google Translate die von ihm gesprochenen Worte richtig auffasste und wiedergab. Herr Corporal Conrad liesse auch nicht von einer anderen, qualifizierten Person bestätigen, ob Google Translate die von ihm gesprochenen Worte richtig auffasste und wiedergab: »Precision is important, particularly in this context, and the Court believes that more was needed to establish the accuracy of Google Translate«, so heißt es im Memorandum Order. Zur Schlussfolgerung, dass Google Translate die von Herrn Corporal Conrad gestellte Frage nach der Durchsuchung des Autos richtig übersetzte und kommunizierte, reichte nicht aus, dass Google Translate eine allgemeine Kommunikation zwischen Herrn Corporal Conrad und Frau Ramirez-Mendoza ermöglichte. Im Memorandum Order heißt es wörtlich:

A review of the record shows that Google Translate is a useful tool with an alarming capacity for miscommunication and error. That the app can facilitate basic communication does not make it an adequate method for soliciting consent. It need only fail once to obviate a suspect’s consent. As a result, the Court cannot hold that Google Translate is sufficiently reliable to presume its accuracy without further verification.

Diese gerichtliche Feststellung ist zugleich eine logische. Herr Corporal Conrad ist dem Trugschluss der faulty generalization zum Opfer gefallen. Dass Frau Ramirez-Mendoza und Herr Corporal Conrad im Allgemeinen mittels Google Translate miteinander kommunizieren konnten, hat nicht zur Folge, dass sie in jedem Einzelfall mittels Google Translate miteinander kommunizieren konnten – vor allem nicht zur Folge, dass sie im besonderen Fall der Zustimmung miteinander kommunizieren konnten. Herr Corporal Conrad habe auf eine App vertraut, deren Ergebnisse er nicht bestätigen konnte und deren Zuverlässigkeit durch unsinnige Übersetzungen und seltsame Fehlkommunikation in Frage gestellt wurde. Er habe nicht eingesehen, wie sehr die Sprachbarriere die Kommunikation erschwert und wie sehr die erschwerte Kommunikation zu Zweifeln führen kann, ob eine Zustimmung freiwillig oder überhaupt erteilt wird. Angesichts dieser Umstände habe Herr Corporal Conrad nicht das für die Einholung der Zustimmung gebotene Verhalten an den Tag gelegt.

Er hat die einfache und schnelle Lösung gesucht, durch die Nicht-Einschaltung einer qualifizierten – spanisch-sprechende – Person auf Mehrkosten verzichtet und mehrfach über Fehlübersetzungen hinweg gesehen. Das alles konnte das Gericht nicht gut heißen.

Endnote

* Diese Übersetzung wurde durch ein »FBI linguist« angefertigt, aber das Gericht hat die Übersetzung nicht anerkannt. Denn die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wurden nicht beglaubigt.

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1 Kommentar

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Bei einer Publikation des Sachverhalts in Deutschland auf Deutsch würde ich persönlich die Namen weglassen. Dass die in den USA veröffentlicht wurden, heißt nicht, dass es okay ist, sie hier zu veröffentlichen. Das gilt auch insbesondere, weil beide nicht besonders gut wegkommen.

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Über die Qualität von Übersetzungssoftware kann man streiten, aber jedenfalls ist die Benutzung hier m. E. unsinnig. Zitat:

"Conrad then said: “would like to search the car to make sure, okay?”

Das ist eine Aussage, die erst durch das angehängt "okay?" zu einer Frage wird. Das ist schon inhaltlich m. E. etwas problematisch, weil das "okay?" mehrdeutig ist: Es kann die Frage nach Einverständnis sein oder die Frage nach bloßem Verständnis. Spätestens nach Übersetzung aber können solche Feinheiten verloren gehen, bei einer Maschine erst recht.

Bessere Formulierung wäre wohl gewesen "Erlauben Sie mir, Ihr Auto zu durchsuchen?" / "May I search your car?" oder ähnliches.

Insofern erscheint mir richtig, dass das Einverständnis abgelehnt wurde. Ob die Durchsuchung aus anderen Gründen erlaubt war - was das Gericht ja bejaht - ist eine Frage des US-Rechts.

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