EU-Kommission schlägt Regulierung der "Plattformarbeit" vor

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 13.12.2021
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1858 Aufrufe

In der vergangenen Woche hat die Kommission der Europäischen Union eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verbessert und das nachhaltige Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der EU unterstützt werden soll.

Die Kommission erläutert:

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus erhalten sie zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements (d. h. automatisierte Systeme, die Managementfunktionen bei der Arbeit unterstützen oder ersetzen). Gemeinsame EU-Vorschriften werden für höhere Rechtssicherheit sorgen, sodass digitale Arbeitsplattformen in vollem Umfang vom wirtschaftlichen Potenzial des Binnenmarkts und gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren können.

Kern des Vorschlages ist der Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Entwurf bislang nur in englischer Sprache, link hier). Diese soll Maßnahmen zur korrekten Feststellung des Beschäftigungsstatus von Personen umfassen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, sowie neue Rechte für Arbeitnehmer und Selbstständige in Bezug auf algorithmisches Management beinhalten.

Ferner sind vorgesehen:

  • eine Mitteilung über die Vorgehensweise und Maßnahmen der EU im Bereich Plattformarbeit. Die EU-Maßnahmen sollen durch Maßnahmen der nationalen Behörden, der Sozialpartner und anderer einschlägiger Akteure auf ihrer jeweiligen Ebene ergänzt werden. Ferner sollen Grundlagen für die Arbeit an künftigen globalen Standards für hochwertige Plattformarbeit geschaffen werden;
  • ein Entwurf für Leitlinien, um die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge von Solo-Selbstständigen zu klären, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Dies schließt auch Personen ein, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten.

(Mit Material der Pressemitteilung der EU-Kommission). Siehe auch Berichte aus der Tagespresse (FAZ.net).

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen