Anrechnung von Werten nur bei eigenständiger wirtschaftlicher Bedeutung der Ansprüche

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 17.12.2021
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1720 Aufrufe

Mit der Frage, ob eine Hilfsaufrechnung bzw. eine Hilfswiderklage mit dem Hauptanspruch zusammenzurechnen ist, hat sich das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 9.12.2021 - 16 W 43/21 befasst. Im konkreten Fall ging es um ein durch einen nach vollständiger Darlehenstilgungen wirksam erklärten Widerruf begründetes Rückabwicklungsschuldverhältnis; nach dem OLG Düsseldorf stellt sich die Wertersatzforderung der Beklagten wirtschaftlich betrachtet lediglich wie ein Abzugsposten dar, der im Wert des vom Kläger erstrebten Schuldverhältnisses bereits enthalten ist und dem Wert der Klageforderung in dem Umfang, in dem er begründet ist, reduziert. Demzufolge führte auch die im Wege der Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage geltend gemachte Wertersatzforderung zu keiner Werterhöhung.

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