Arbeitsminister Heil unternimmt neuen Anlauf für ein Recht auf Homeoffice

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 13.01.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1203 Aufrufe

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) geht das neue Jahr mit weitreichenden Plänen in puncto Homeoffice an. Nachdem in der letzten Legislaturperiode seinem Vorstoß kein Erfolg beschieden war, unternimmt er nun einen neuen Anlauf für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Dabei geht er allerdings deutlich über die Festlegungen im Koalitionsvertrag hinaus. Dort hatten sich die Ampelkoalitionäre auf folgende Formulierung verständigt:

"Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice erarbeiten wir im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen. (..) Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf."

Nunmehr wird zitiert die Nachrichtenagentur dpa den Arbeitsminister wie folgt: "Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten, ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen". Die Ampel-Koalition werde "moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland" und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen, so der Minister. Heils Pläne sehen offenbar vor, dass Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht werden muss, sofern diese nicht zwingend im Unternehmen anwesend sein müssen. Beschäftigten darf dann nur aus zwingenden Gründen die Arbeit von zu Hause aus verweigert werden: "Etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann", erklärte Heil: "Aber wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen kann, soll der Anspruch, im Homeoffice zu arbeiten, gelten. Das gibt endlich vielen Menschen die Möglichkeit, auch nach der Pandemie von zu Hause aus zu arbeiten."

Von der Arbeitgeberseite kommt auch postwendend deutliche Kritik. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte in Berlin: „Der Staat schafft mit neuen Vorschriften kein Vertrauen, sondern setzt die Sicht der Ministerialbürokratie über die sich fortentwickelte betriebliche Praxis.“

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