Kündigung von Primark-Betriebsratsvorsitzenden in Hannover unwirksam

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.01.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht3|2122 Aufrufe

Das niedersächsische LAG (Beschluss vom 14.1.2022 – Aktenzeichen noch nicht bekannt) hat im Zustimmungsersetzungsverfahren über die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden beim Textildiscounter Primark in Hannover die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und die Beschwerde des Unternehmens gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover zugunsten des Belegschaftsvertreters zurückgewiesen. Es ging um die Frage, ob Primark ihn wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes fristlos entlassen durfte. Der örtliche Betriebsratsvorsitzende hatte laut der Gewerkschaft Verdi einen Dienstplan-Entwurf aus dem Homeoffice an Mitglieder einer Einigungsstelle gemailt, die über betriebliche Arbeitszeitregelungen verhandelte. Primark habe daraufhin argumentiert, er habe auf diesem Weg vertrauliche Angaben von einem privaten Gerät weitergeleitet, was eine schwere Verletzung interner Richtlinien darstelle. Die Rechtsbeschwerde zum BAG wurde nicht zugelassen.

Nach dpa-Berichten deutete Primark an, nach wie vor von einer unerlaubten Handlung des Mitarbeitervertreters auszugehen: „Dieser Fall bezieht sich auf eine Datenschutzverletzung, die einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellt und personenbezogene Daten einiger unserer Mitarbeiter betrifft.» Davon unabhängig gebe es insgesamt «eine gute Arbeitsbeziehung zu unseren Betriebsräten.“

Verdi zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des Verfahrens. Nach einer ver.di-Verlautbarung äußerte Sebastian Triebel, zuständiger Gewerkschaftssekretär von ver.di in Hannover, seine Genugtuung mit den Worten: „Dieses Urteil stärkt den Betriebsrat vor Ort und wirkt auch darüber hinaus. Ein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung.“ Die Gewerkschaft ver.di hatte wiederholt den Kündigungsversuch als Union Busting betitelt und das Verfahren als Teil einer systematischen Kampagne gegen engagierte Betriebsräte und aktive Gewerkschaftsstrukturen kritisiert.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte ver.di zum Protest gegen die Kündigung aufgerufen. Vor dem LAG versammelten sich 40 Kolleginnen und Kollegen von Primark und weiteren Betrieben für zwei Stunden um ihre Solidarität gegenüber dem Kläger, Ralf S., zu zeigen.

 

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3 Kommentare

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...den Kündigungsversuch als Union Busting betitelt

Was ist "Busting"? Muss man das wissen? Wikipedia kennt den Ausdruck auch nicht...

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Solch eine peinliche Nummer kann man sich eben leisten, wenn der Kundschaft sowas völlig egal ist. Wenn das Shirt 3 Euro kostet ist alles ok.

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