Inken Gallner neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 26.01.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|1324 Aufrufe

Die verhältnismäßige lange und sehr unerfreuliche Vakanz beim Präsidentenamt des Bundesarbeitsgerichts ist beendet. Die Wahl ist auf die bisherige Vorsitzende des Zehnten Senats, Frau Inken Gallner, gefallen. Der Bundespräsident hat sie nun zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Am 24. Januar 2022 wurde ihr im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin die Ernennungsurkunde durch Frau Staatssekretärin Leonie Gebers (Der Minister war offenbar verhindert?) übergeben. Frau Inken Gallner, geboren 1964 in Calw, trat 1994 nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Stuttgart in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und wurde dort an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Sie war von Juli 1998 bis Juni 2000 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Von Mai 2001 bis Ende Juli 2002 besuchte sie die Führungsakademie Baden-Württemberg. Anschließend erfolgte ein mehrjähriger Einsatz im Staatsministerium, zuletzt als stellvertretende Leiterin des Referats Personal, Justiz und Recht. Von Juli 2005 bis Mai 2007 war sie an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – abgeordnet. Am 15. Mai 2007 wurde Frau Gallner zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und zunächst dem Neunten Senat zugewiesen. Anschließend gehörte sie dem Siebten Senat und dem Sechsten Senat jeweils als stellvertretende Vorsitzende an. Ab Februar 2013 war sie die Pressesprecherin des Gerichts. Von Juli 2014 bis Juni 2016 leitete sie als Ministerialdirektorin („Amtschefin“) das Justizministerium Baden-Württemberg. Nach Beendigung ihrer Beurlaubung zum Ende der Legislaturperiode kehrte sie an das Bundesarbeitsgericht zurück und wurde erneut dem Sechsten Senat zugeteilt. Im Oktober 2017 wurde Frau Gallner zur Vorsitzenden Richterin ernannt und dem Zehnten Senat als Vorsitzende zugewiesen.

Frau Gallner ist vielen im Arbeitsrecht Tätigen gut bekannt; nicht nur durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Urlaubsrecht, zum europäischen Arbeitsrecht, zum Kündigungsrecht etc., sondern auch durch ihre Präsenz bei arbeitsrechtlichen Tagungen und in der öffentlichen Diskussion. Das sind beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Präsidentschaft. Herzlichen Glückwunsch!

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