Referentenentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 02.02.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2446 Aufrufe

Laut Bundesarbeitsministerium sind rund ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland Niedriglohnempfänger. Das heißt, sie bekommen einen Stundenlohn, der keine zwei Drittel des mittleren Stundenlohns beträgt. Insbesondere Verkäuferinnen und Verkäufer, Reinigungskräfte und Beschäftigte in der Gastronomie erhalten häufig nur einen Niedriglohn. Sie könnten alle könnten von der Umsetzung des Koalitionsvertrags in puncto Mindestlohn profitieren.

Seit kurzem gibt es nun auch einen entsprechenden Referentenentwurf, der zumindest dem Nachrichtenmagazin der Spiegel und dem ARD-Hauptstadtstudie vorliegt. Das Gesetz soll den Namen tragen „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“.

Demnach soll der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Oktober einmalig von dann 10,45 Euro auf genau zwölf Euro steigen. In den kommenden Jahren soll dann wieder die sogenannte Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter sitzen, über dessen Höhe beraten. Im Referentenentwurf heißt es:

1. § 1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde.“

2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „erstmals“ gestrichen, die Angabe „2016“ durch die Angabe „2023“ und die Angabe „2017“ durch die Angabe „2024“ ersetzt. In konsolidierter Fassung lautet dann § 9 Abs. 1 Satz 1:

„Die Mindestlohnkommission hat über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu beschließen.“

Nicht nur Arbeitnehmer könnten von der Mindestlohnsteigerung profitieren. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes rechnet das Bundesarbeitsministerium auch mit Einnahmesteigerungen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen. Laut Gesetzentwurf könnten rund 700 Millionen Euro zusätzlich ins System fließen, zum Beispiel in die Rentenkasse. Gleichzeitig rechnet das Ministerium mit Entlastungen in den Haushalten von Bund und Kommunen, weil weniger Niedriglohnempfänger auf Sozialleistungen angewiesen sein könnten.

Auf Arbeitgeber, die durch das Gesetz ihre Löhne anheben müssten, kämen laut Gesetzentwurf rund 1,63 Milliarden Euro höhere Kosten zu. Als Folge sei damit zu rechnen, dass die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat steigen könnten. Arbeitgebervertreter hatten bereits angekündigt eine Klage, gegen das Gesetz zu prüfen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte Ende des vergangenen Jahres gesagt, er halte es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen