Gesetzesflut im Gesundheitswesen: "SGB V ist das am häufigsten geänderte Gesetz"

von Tobias Fülbeck, veröffentlicht am 08.02.2022
Rechtsgebiete: Verlag|3068 Aufrufe
Medizinrecht Gesundheitsrecht Formularbuch

Die Nachfrage nach Expertinnen und Experten im Medizin- und Gesundheitsrecht wächst. Denn die gesetzlichen Änderungen werden immer vielfältiger und kleinteiliger. Ein Gespräch mit Prof. Dr. Karsten Scholz, Rechtsabteilungsleiter der Bundesärztekammer und Mitherausgeber des Beck’schen Formularbuches Medizin- und Gesundheitsrecht. Im Interview spricht er u.a. über die Digitalisierung des Gesundheitswesens, Fakenews rund um Haftungsfragen von Ärztinnen und Ärzten bei der Corona-Schutzimpfung sowie aktuelle Entwicklungen in der Telemedizin.

Schön, dass Sie die Zeit für ein Interview gefunden haben. Als Leiter der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer werden sie – noch dazu während der Corona-Pandemie – eine Menge zu tun haben. Welche rechtliche Fragestellung aus der Ärzteschaft treibt Sie ganz aktuell um?

Karsten Scholz: Das Gesundheitswesen und die damit verbundenen Rechtsfragen betreffen uns Alle und in der Pandemie natürlich besonders. Die Schlagzahl, mit der Gesetze und Verordnungen verabschiedet werden, hat sich deutlich erhöht. Aktuell beschäftigen mich vor allem die einrichtungsbezogene und die heftig diskutierte allgemeine Impfpflicht, aber auch ein als nicht ausreichend empfundener Rettungsschirm für Krankenhäuser. Demnächst müssen wir uns mit zwei schwierigen Gesetzgebungsverfahren befassen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat. Erstens den Regelungen zur Triage in der Pandemie, hier ist insbesondere sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden.  Zweitens mit den politisch umstrittenen Regelungen des assistierten Suizids. Ärztinnen und Ärzte sehen es nicht als ihre ärztliche Aufgabe an, Suzidassistenz zu leisten.

Ärztinnen und Ärzten wird in der Pandemie einiges abverlangt. Zuletzt versuchten Impf-Gegner durch krude Informationsschreiben Praxen vom Impfen abzubringen – unter anderem mit der Behauptung, Ärzte würden persönlich für mögliche Impfschäden haften. Was geht in Ihnen vor, wenn Sie von solchen Störfeuern hören?

Scholz: Ich bin ja schon viele Jahre im Gesundheitswesen tätig. Daher kenne ich sogar zwei Juristen, die diese meines Erachtens völlig unhaltbare Rechtauffassung verbreiten, persönlich. Ich kann das einordnen, aber einige Kollegen auf Landesebene berichten über viele Gespräche, in denen sie unsere Mitglieder beruhigen und motivieren müssen, dass sie trotzdem weitermachen mit dem Impfangebot in ihrer Praxis. Sich damit zu beschäftigen, wie man Fakenews begegnen kann, ist eine ganz wichtige Aufgabe für die neue Bundesregierung.

Sie sind unter anderem auch Mitherausgeber des Beck’schen Formularbuch Medizin- und Gesundheitsrecht, das jetzt in neuer Auflage erscheint. Die Fachanwaltschaft für Medizinrecht ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen – auf nunmehr 1859 Fachanwältinnen und Fachanwälte. Was sind Ihrer Meinung nach die treibenden Kräfte hinter dieser Entwicklung?

Scholz: Unser Medizin- und Gesundheitswesen ist eine große und wichtige Branche, die vielfacher Regulierung bedarf. Schwierig ist jedoch, dass die Politik ganz schnell die Geduld verliert, wenn etwas nicht so wie geplant verläuft und daher immer kleinteiliger nachjustiert. Viel zu selten wird einmal richtig evaluiert. Ohne rechtliche Berater kommen sie da als Leistungserbringer kaum aus. Und natürlich hat auch der Wettbewerbsdruck zugenommen. Andererseits wurden die Patientenrechte gestärkt und das hat die Hemmschwelle beseitigt, seine Rechte auch wirklich durchzusetzen oder eine ablehnende Leistungsentscheidung der Krankenkasse nicht einfach zu akzeptieren.

Vermutlich ist ein Treiber auch die intensive Tätigkeit des Gesetzgebers im Medizin- und Gesundheitsrecht, die zu viel Beratungsbedarf führen. Haben Sie mitgezählt, wie viele Gesetze Sie in die neue Auflage Ihres Beck’schen Formularbuch Medizin- und Gesundheitsrecht einarbeiten mussten?

Scholz: Ich habe aufgegeben, das zu zählen. Neulich hat jemand festgestellt, dass das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch das am häufigsten geänderte deutsche Gesetz ist. Man hat damit das Steuerrecht überholt, das mit dem Jahressteuergesetz einen besseren Weg beschreitet.

Allein beim Thema Digitalisierung ist die Liste lang: E-Health-Gesetz 2015, Digitales-Versorgungs-Gesetz 2019, Patientendaten-Schutz-Gesetz, 2020, Entwurf Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz 2021. Welches Gesetz führt in der Praxis zu den größten Umbrüchen und rechtlichen Folgefragen?

Scholz: Offen gesagt vermag ich das gar nicht zu sagen. Manches was im Gesetz steht, konnte noch gar nicht oder erst sehr viel später realisiert werden. Noch „fliegen“ weder die elektronische Patientenakte noch das elektronische Rezept und schon soll alles noch einmal wieder ganz anders aufgestellt werden. Wenn ich die zahlreichen Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sehe, habe ich Sorge, dass uns die Fachkräfte fehlen, um das Gesundheitswesen EDV-technisch wirklich richtig gut aufzustellen. Dennoch ist die Entwicklung alternativlos. Vielleicht sollte man sich von der Vorstellung lösen, dass an einem bestimmten Stichtag alles zu 100 Prozent funktioniert und eher den Mut haben, zuzugeben, dass man eine Zeitlang wird zweigleisig fahren müssen. Smartphones haben ja auch erst nach und nach die ältere Generation erreicht.

Die Videosprechstunde ist ein Teil der Telemedizin, den vermutlich Millionen Deutsche in den vergangenen Monaten kennengelernt haben. Manche Krankenkassen werben zudem mit Ärztehotlines, die rund um die Uhr erreichbar sind. Doch das ist erst der Anfang. Was im Bereich der Anwaltschaft rund um den Bereich Legal Tech läuft, ist in Ihrem Bereich das „telemedizinische Versorgungszentrum“. Was verbirgt sich dahinter? Krankschreibung via WhatsApp? Und auf welcher Rechtsgrundlage wären solche neuen Angebote denkbar?

Scholz:  Ein Telemedizinisches Versorgungszentrum ist eine Idee kommerzieller Anbieter, die ich keinem Politiker zur Umsetzung empfehlen kann. Spätestens die Pandemie führt uns doch vor Augen, dass wir eine ältere Bevölkerung als andere Länder und ein ziemlich dicht besiedeltes Land haben. Außerdem sagen ihnen alle Gesundheitsökonomen, dass wir große Probleme an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung haben. Da macht es nun wirklich keinen Sinn, neben die ambulante mit der telemedizinischen Versorgung einen weiteren eigenständigen Leistungsbereich zu etablieren. Gerade Ältere benötigen eine kontinuierliche Versorgung durch einen Arzt ihres Vertrauens, der für sie zwischen den persönlichen Kontakten auch im Rahmen einer Videosprechstunde erreichbar ist und der sie dann auch krankschreiben kann. Daneben sollte man bestimmte Leistungen über telemedizinische Kompetenzzentren anbieten. Dafür gibt es im Vertragsarztrecht das Instrument der Institutsermächtigung.

Kommen wir jetzt noch mal konkret zur Neuauflage Ihres Werks. Wie hilft Ihnen das Formularbuch ganz konkret in Ihrer täglichen Arbeit?  

Scholz: Das Medizin- und Gesundheitsrecht ist ein so umfassendes Rechtsgebiet, dass sich auch der Fachanwalt immer wieder in neue Materien einarbeiten muss. Wir haben die Autoren daher gebeten, wo immer es sinnvoll ist, in die Thematik zunächst einmal einzuführen und dann erst das Formular vorzustellen. Wer ein Thema bearbeitet, soll möglichst umfassende Hinweise erhalten, was es alles zu bedenken gilt. Eine Reihe von Formularen wenden sich aber auch an diejenigen, die nur gelegentlich mit dem Medizinrecht befasst sind. Durch den Kontextbezug erhalten sie aber auch eine Einschätzung, ob nicht besser ein Spezialist das Mandat übernehmen sollte. Als Herausgeber habe ich bei Durchsicht der Manuskripte jedenfalls selbst wieder viel dazu gelernt.

 

Wissen Sie, welches Formular aus der Vorauflage in beck-online am häufigsten angeklickt wurde – der Vertrag über den Verkauf einer Praxis. Werden im Moment so viele Praxen verkauft oder ist das einfach Zufall?

Scholz: Diese Auswertung wundert mich nicht. Wenn eine Hausarztpraxis auf dem Land verkauft werden soll, dann ist das eine Transaktion, für den ich keine Medizinrechtsboutique benötige. Aber natürlich gibt es auch Gründe, die im Gesundheitsmarkt liegen. Viele Ärzte erreichen das Rentenalter oder haben Schwierigkeiten, Personal zu finden und denken an eine Praxisaufgabe. Und andererseits ziehen die Renditeerwartungen viele Finanzinvestoren an. Über den Kauf eines Krankenhauses sind sie berechtigt, medizinische Versorgungszentren zu gründen und auch in die ambulante Versorgung einzusteigen.

Wodurch zeichnet sich die Neuauflage aus?

Scholz: Alle Formulare sind auf dem neuesten Stand und einige praxisrelevante Bereiche haben unsere Autoren vertieft, etwa im Vertragsarztrecht. So hat der Leser beinahe einen Kommentar zum Zulassungsrecht in der Hand. Was die Themen betrifft, ist die Auflage deutlich digitaler geworden. Und der schwierigen wirtschaftlichen Situation tragen wir mit Formularen eines sehr ausgewiesenen Experten im Gesundheitsinsolvenzrecht Rechnung. Wir haben wirklich ein tolles Autorenteam beisammen, das wieder ganz nah am Puls der Zeit ist.

Mehr Infos zum Werk erhalten Sie hier (u.a. auch mit Sachverzeichnis, Inhaltsverzeichnis und Leseprobe). 

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