Teil 2: Die deutsche Übersetzung des DSK-Gutachtens von Herrn Stephen Vladeck

von Peter Winslow, veröffentlicht am 17.02.2022

Seit meinem letzten Beitrag vom 9. Februar 2022 beschäftigt mich die deutsche Übersetzung des Vladeck-Gutachtens immer wieder. Ich wünschte, es wäre anders. Neben den im letzten Beitrag genannten Fehlern enthält die deutsche Übersetzung auch weitere Fehlern, die Lesenden der deutschen Übersetzung dieses Gutachtens bekannt werden sollten, soweit die DSK keine korrigierte Übersetzung zur Verfügung stellt. Mit anderen Worten: Die Übersetzung ist mit Vorsicht zu genießen. Nachfolgend eine Auswahl schwerwiegender Fehlern.

Falsche Übersetzungen bestimmter Begriffe

»Compulsory« sollte nicht mit »verbindlich« übersetzt werden, sondern mit »zwingend«, soweit dieser Begriff im Sinne von »compulsory law« (zwingendem Recht) gemeint ist. Vergleiche Absatz 1 der Antwort auf die Frage zu 1.

»Directive« sollte nicht mit »Anweisung« übersetzt werden, sondern mit »Anordnung« (etwa in Anlehnung an § 8a Abs. 3 BverfSchG).

»To disclose« sollte nicht mit »weitergeben« übersetzt werden, sondern mit »offenlegen«.

»Electronic communication service provider« sollte nicht mit »Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste« übersetzt werden, sondern mit »elektronischer Kommunikationsdienst« (etwa in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNDG).

»For reference« – im ersten Absatz auf Seite 1 – sollte nicht mit »Als Referenz« übersetzt werden. Diese Worte heißen so viel wie »Zur Vermeidung von Wiederholungen« und könnten ohne Weiteres so übersetzt werden. Gleich im nächsten Satz wird auf den Vladeck-Schrems-Report verwiesen, und zwar zur Vermeidung von Wiederholungen. Entsprechendes gilt für den ersten Satz der Antwort auf die Frage zu 1.

»Section« sollte nicht mit »Abschnitt« übersetzt werden, sondern mit »Paragraph« (vgl. meinen letzten Beitrag).

»U.S. intelligence agency« sollte nicht mit »US-Geheimdienst« übersetzt werden, sondern mit »US-Nachrichtendienst« bzw. »amerikanischer Nachrichtendienst«.

Sprachregister

Die Übersetzung ist überwörtlich, stellenweise kaum verständlich, das heißt: Der deutsche Satzbau ist mehr oder minder der englische Satzbau. Zum Beispiel: Die Frage zu 1 

Does FISA 702 only contain a permission for U.S. intelligence agencies to obtain data from electronic communication service providers, or does it also require electronic communication service providers to disclose data to U.S. intelligence agencies requesting such data or to grant them access to the data?

sollte nicht so übersetzt werden:

Enthält FISA 702 nur die Erlaubnis für US-Geheimdienste, Daten von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste zu erhalten, oder verpflichtet er auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, Daten an US-Geheimdienste, die solche Daten anfordern, weiterzugeben oder ihnen Zugang zu den Daten zu gewähren?

sondern etwa so:

Sind die amerikanischen Nachrichtendiensten nach FISA 702 lediglich befugt, Daten von elektronischen Kommunikationsdiensten einzuholen, oder verpflichtet diese Vorschrift auch elektronische Kommunikationsdienste, auf Verlangen amerikanischen Nachrichtendiensten Daten offenzulegen oder ihnen Zugang zu den Daten zu gewähren?

Wegen »einholen« als Übersetzung von »to obtain« siehe zum Beispiel § 3 Abs. 1 BNDG.

Hervorhebung durch Vladeck nicht in der Übersetzung

Bestimmte Wörter hat Herr Vladeck hervorgehoben (Kursiv bzw. Fett/Kursiv gedruckt), die in der Übersetzung nicht hervorgehoben wurden. Dieser Umstand müsste berichtigt werden.

Adverb modifiziert zwei Verben, wird aber nur einmal übersetzt

Beim letzten Satz der Antwort auf die Frage zu 1 modifiziert das Adverb »proactively« zwei Verben, nämlich: »to disclose« und »to grant«. In der Übersetzung ist dieser Umstand nicht berücksichtigt. Dieser Umstand müsste berichtigt werden.

Vergleich: Frage zu 1 und Antwort

Als Bild stelle ich einen Vergleich der von der DSK veröffentlichten Übersetzung der Frage zu 1/Antwort gegenüber einem Entwurf meiner Übersetzung dieser Frage/Antwort zur Verfügung. Meine Übersetzung sollte nicht als endgültiges Arbeitsergebnis, sondern lediglich als Verbesserung angesehen werden.

Sollten Sie weitere Verbesserungsvorschläge – auch im Hinblick auf meinen Entwurf – haben, so teilen Sie diese bitte in den Kommentaren mit.

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2 Kommentare

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»Section« sollte nicht mit »Abschnitt« übersetzt werden, sondern mit »Paragraph« (vgl. meinen letzten Beitrag)

Das ist richtig übersetzt, weil es im Original des Gutachtens nämlich kein "§"-Zeichen gibt; vielmehr heißt es dort immer "Section", also zutreffend übersetzt mit "Abschnitt".

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