Bundeskabinett beschließt Mindestlohn-Erhöhung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.02.2022
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|1699 Aufrufe

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro einzuleiten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist auf den Internetseiten des BMAS verfügbar, dort finden sich auch die Stellungnahmen der angehörten Verbände.

Der Entwurf sieht vor, den Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig außerplanmäßig auf 12 Euro je Zeitstunde zu erhöhen. Zum 1.1.2024 soll dann wieder der bisherige Mechanismus greifen. Die Mindestlohnkommission wird wieder alle zwei Jahre einen Vorschlag für eine Anpassung des Mindestlohns unterbreiten. Gleichzeitig wird die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro und sodann dynamisch mit dem Mindestlohn angehoben, sodass eine Beschäftigung im Umfang von 10 Wochenstunden zum Mindestlohn stets geringfügig bleibt. Der Übergangsbereich, der bei 520,01 Euro beginnt und künftig bei 1.600 Euro (starr) endet (bislang 1.300 Euro), wird dergestalt geglättet, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung auf einem geringeren Niveau als bislang beginnen und sodann dynamisch auf die normalen knapp 20 % ansteigen.

Die Stellungnahmen der Verbände fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Während die Arbeitgeber einer Anhebung des Mindestlohns kritisch gegenüberstehen, fordern die Gewerkschaften die vollständige Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze, damit auch eine Beschäftigung gegen geringes Entgelt in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig ist.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Mindestlohn? Für eine Öko-Propagandistin gibt's 1.) deutsche Staatsbürgerschaft  2.) B 11 oder 4/3 x B 11.

Kommentar hinzufügen