Kammergericht: Geschwindigkeitsverstöße in Berlin auf einer BAB sind "innerorts"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 30.03.2022
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht3|5998 Aufrufe

Bei Geschwindigkeitsverstößen auf Autobahnen wird sonst eigentlich immer die Rechtsfolge für "außerorts" angewandt. In Berlin ist man da härter:

 

Es ist rechtsfehlerfrei von einer Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften ausgegangen. Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet als innerörtliche Verstöße zu behandeln (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2022 - 3 Ws (B) 329/21 -; vom 22. Dezember 2021 a.a.O.; vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 -; vom 28. März 2001 - 3 Ws (B) 88/01 -, juris). Die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierende Regelung des Bußgeldkatalogs ist auf die höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich geschlossener Ortschaften zurückzuführen, ohne dass es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung ankommt. Eine höhere abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bei der Berliner Stadtautobahn beispielsweise aus der Vielzahl von Ein- und Ausfahrten, der häufig kurvigen Streckenführung sowie daraus, dass auf der Stadtautobahn jederzeit mit Verkehrsstauungen gerechnet werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O.).

 

KG Beschl. v. 26.1.2022 – 3 Ws (B) 1/22, BeckRS 2022, 1839

 

 

Also: Vorsicht!

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3 Kommentare

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Der historische Gesetzgeber würde sich wahrscheinlich wundern, was das Kammergericht so aus seiner Gesetzgebung macht. Würde das KG einigermaßen logisch konsequent weiterdenken, so dürfte man auf einer Autobahn in Berlin, weil "innerorts",  wohl auch nur 50 km/h schnell fahren.

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Der historische Gesetzgeber? Von 2013? Der hat doch selbst eine Regelung für die Geschwindigkeit auf Autobahnen in geschlossenen Ortschaften geschaffen: § 18 Abs. 5 Satz 1 StVO.

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die Überschreitung von 9 Kmh auf der 50ziger Stadtautobahn ist nicht wirklich strittig.  Aber die Gebühren. "Innerorts" wären es € 30 / Autobahn € 20 ? Autobahn bleibt Autobahn oder man beschildert sie anders MFG. M

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