DCGK 2022: Mehr Shareholder Value, weniger ESG?

von Dr. Cornelius Wilk, veröffentlicht am 08.04.2022

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 5. April 2022 angekündigt, in der anstehenden Neufassung des Kodex ein „Missverständnis“ über eine Gleichrangigkeit von Aktionärsinteressen und ökologischen und sozialen Interessen zu korrigieren.

Kritik an starker Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Belangen

Die Ankündigung bezieht sich auf die im Januar vorgelegte Konsultationsversion der Neufassung. Darin schlug die Regierungskommission u. a. vor, ökologische und soziale Nachhaltigkeitsgesichtspunkte auf Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats stärker als bisher zu berücksichtigen. Die entsprechenden Passagen wurden in mehreren seitdem veröffentlichten Stellungnahmen als zu starke und einseitige Betonung der genannten Belange gegenüber Profitabilitäts- und Aktionärsinteressen kritisiert. Die Regierungskommission sieht sich durch die Kritik missverstanden und will die Stellungnahmen zum Anlass für Anpassungen in der finalen Neufassung nehmen. Unternehmen müsse genügend Spielraum verbleiben, „um frei zu entscheiden, wie sie die sie jeweils berührenden ESG-Themen am besten umsetzen können.“ Um welche Passagen und Anpassungen es sich im Detail handelt, und inwieweit die Regierungskommission noch weitere Anpassungen plant, ist nicht bekannt.

Weiterer Zeitplan

Die Regierungskommission plant, die finale Neufassung im Mai zu veröffentlichen und an das Bundesjustizministerium zu übermitteln. Die Neufassung würde dann mit der amtlichen Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

 

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